Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 11.12.2024

ECS kontra Star-Online

Krieg um Friseur-Software


EuroCIS und CloudCIS sind zwei, im Friseurmarkt sehr bekannte Kassenprogramme, werden durch die Firma ECS vertrieben. Die Lizenzen hierfür liegen beim Entwickler / Hersteller, der Star – Online Software GmbH in Wien / Österreich. ECS hat vor Jahren die Nutzungs und Vermarktungsrechte erworben.

In einem Schreiben teilt die Entwicklungsfirma Star-Online GmbH, vertreten durch Erwin Blanka per Rechtsanwalt allen Nutzern (Friseuren) mit: die verwendete Software entspreche nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften der ordnungsgemäßen Kassenführung und auch nicht der neuen Datenschutz Grundverordnung.

Weiter wird mitgeteilt, dass die Lizenzverträge mit ECS, fristlos gekündigt wurden. Als Grund für die Kündigung werden unter anderem die, angeblich nicht an die Kunden (Friseure) weitergegebenen Updates. Angeblich wurde ECS mehrfach an- und abgemahnt die Updates zu verbreiten. ECS hat aber (nach Angabe von Herrn Blanka) nicht reagiert.
Somit laufen Friseurbetriebe - welche die Version aus 2013 ohne Updates nutzen- Gefahr, dass bei Prüfungen ihre Kassenführung nicht anerkannt wird. Das betonte Erwin Blanka in einem Telefonat mit uns.
Siehe hierzu
1) Anwaltliches Schreiben an alle EuroCIS & CloudCIS Nutzer

Jedes Ding hat zwei Seiten, deshalb fragten wir auch bei ECS, vertreten durch Dieter Bögelein nach.
Klare Aussage von Herrn Bögelein: RUHE BEWAHREN.
Nach seiner Auskunft ist keinerlei Handlungsbedarf erforderlich. Bögelein verweist darauf, dass ECS dieses Jahr bereits über 100 Steuerprüfungen ohne Beanstandungen begleitet hat. Die von der Star-Online GmbH vorgebrachten Anschuldigungen und Gründe zur Kündigung werden von Dieter Bögelein ebenso wie die Vertragskündigung als unberechtigt zurückgewiesen. Bögelein kündigt seinerseits das Vertragsverhältnis und empfiehlt den ECS Kunden einen Umstieg zu BCASA.
Siehe hierzu:
2) Stellungnahme der ECS GmbH vom 30.05.2018

Am 2. Juni erreicht uns eine erneute Pressemitteilung der Star – Online GmbH.
Als erstes wird erklärt, wie Nutzer selber feststellen können, auf welchem Stand ihr Kassensystem ist und welche Updates installiert/nicht installiert sind.

Erwin Blanka bestätigt die Aussage von Dieter Bögelein, betreffend der erfolgten Zahl von Prüfungen der Finanzbehörden. Hierbei betont er aber, dass Star – Online in viele der Prüfungen involviert gewesen sei und bei allen Prüfungen das fehlende GoBD Modul beanstandet wurde.

Genau hierzu sei aber das Update 8.7/8.8 notwendig und wurde der ECS am 27.1.2017 übergeben. Beigefügt ist ein unterzeichnetes Übergabeprotokoll.

Erich Blanka verweist explizit noch einmal auf den letzten Absatz seiner Pressemitteilung. Hiernach unterliegt die Software dem Urheberrecht.

Auf Nachfrage erklärt Erich Blanka: jede Übertragung von Kundendaten in ein anderes Kassenprogramm verstoße gegen dieses Urheberrecht und ist somit strafrechtlich verfolgbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass Star – Online GmbH mit aller Härte gegen jeden Verstoß vorgehen wird.

Siehe hierzu:
5) Pressemeldung Star-Online GmbH vom 1.6.2018
6) Erklärung zur Handhabung / Feststellung der Versionsnummer

Ebenfalls am 30.05.2018 erfolgt die nächste öffentliche Stellungnahme aus Österreich. Erwin Blanka begründet detailliert die Gründe der erfolgten Kündigung.

Weiter wird auf die „rechtliche Stellungnahme“ von IT Fachanwalt Dr. Lintner verwiesen: demnach wurde ECS schriftlich von Star-Online Software GmbH aufgefordert die während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellten Arbeitslizenzen sowie sämtliche Hilfs- Module bei ECS zu deinstallieren. Somit stehen der ECS keinerlei Produkte von Star-Online Software GmbH zur Verfügung.
Gleichzeitig wird auf die Supportmöglichkeiten, Hotline und Updatemöglichkeiten verwiesen.
Siehe hierzu:
3) Stellungnahme Star-Online Software GmbH vom 30.05.2018

 

Der Ton wird härter: am 31.05.2018 teilt ECS in einer Pressemitteilung mit:
Die Lizenzverträge mit Star-Online GmbH wurden durch ECS gekündigt.
Eine Hotline ist eingerichtet, als neuer Partner wird die EUCASYS empfohlen.
 

Dieter Bögelein begegnet den Vorwürfen: die von StarOnline zur Prüfung überlassenen Updates und Servicepacks hat ECS seinen Kunden angeboten.
Aber auch:
Die Prüfung des aktuell von StarOnline angebotenen Updates wurde uns verweigert.
Star-Online hat ultimativ am 18.05.2018 gefordert, dass das aktuell von Star-Online angebotene Update ohne Prüfung durch uns an alle Kunden umgehend versandt wird. Auf anwaltlichen Rat hin haben wir dies abgelehnt. Daher können wir nicht empfehlen, dieses Update zu verwenden.

Siehe hierzu:
4) Pressemeldung ECS GmbH vom 31.05.2018

Am 2. Juni erreicht uns eine erneute Pressemitteilung der Star – Online GmbH.
Als erstes wird erklärt, wie Nutzer selber feststellen können, auf welchem Stand ihr Kassensystem ist und welche Updates installiert/nicht installiert sind.

Erwin Blanka bestätigt die Aussage von Dieter Bögelein, betreffend der erfolgten Zahl von Prüfungen der Finanzbehörden. Hierbei betont er aber, dass Star – Online in viele der Prüfungen involviert gewesen sei und bei allen Prüfungen das fehlende GoBD Modul beanstandet wurde.

Genau hierzu sei aber das Update 8.7/8.8 notwendig und wurde der ECS am 27.1.2017 übergeben. Beigefügt ist ein unterzeichnetes Übergabeprotokoll.
Erich Blanka verweist explizit noch einmal auf den letzten Absatz seiner Pressemitteilung. Hiernach unterliegt die Software dem Urheberrecht.

Auf Nachfrage erklärt Erich Blanka: Jede Datenbank welche im Zusammenhang mit Anwender Software steht unterliegt einen Urheber- und C-Recht. Dies sollte vor Datenexporten oder Öffnen und/mit mittels entfernen eines Passwortes im Vorfeld das Urheberrecht geklärt werden. In Datenbanken befinden sich nicht nur vom Anwender erfasste Daten sondern Urheber rechtlich geschützte Tabellen, Strukturen und Systemdaten welche im Zusammenhang mit Anwenderdaten stehen.

Siehe hierzu:
5) Pressemeldung Star-Online GmbH vom 1.6.2018
6) Erklärung zur Handhabung / Feststellung der Versionsnummer

Anmerkung:
Das beigefügte Übergabeprotokoll galt einzig für den Markt in Österreich, so teilte es uns die gegnerische Seite umgehend nach Veröffentlichung mit. Wir haben die PDF bis zur Klärung aus dem Beitrag entfernt, bevor wir rechtlich dazu gezwungen werden.

UPDATE 03.06.2018
Erwin Blanka macht uns auf folgendes aufmerksam:
In der uns zugegangenen Kopie des Übergabeprotokolls ist der DEUTSCHE Fachbegriff GoBD genannt, für Österreich sind das aber RKSV und DEP. Dadurch wird schon technisch mit Print Screen bestätigt, dass diese Version für Deutschland vorgesehen war und mit ECS zur Lieferung vereinbart wurde. Jede andere Darstellung von ECS ist falsch.

Diese Pressemeldung brachte noch mehr Anschuldigungen und mehr Verwirrung. Jetzt standen plötzlich Aussagen konträr gegeneinander. Aus diesem Grunde konfrontierte ich Dieter Bögelein mit diesen Vorwürfen und erbat eine Antwort um Klarheit für die Anwender zu bekommen.
Diese Antwort erhielte ich am 2.6.2018

Siehe hierzu:
7) Antwort auf heikle Fragen von ECS

Anmerkung

Seit mehr als 20 Jahren recherchiere ich persönlich den Markt der Branchensoftware im Friseurhandwerk für so gut wie alle Fachmagazine. Unsere friseur-news Rubrik „Branchensoftware für Friseure“ ist eines unserer Alleinstellungsmerkmale und Anlaufstelle für Interessenten. Selbstverständlich sind mir Firmen wie ECS oder wie BCASA persönlich bekannt und auch friseur-news Kunden.

Persönlich habe ich überlegt ob ich mich mit diesem Thema befassen oder warten soll bis alles geklärt ist, auch um meine Kunden zu schützen. Da selbst ich, der sich seit vielen Jahren mit dieser Thematik beschäftigt verwirrt bin, werden es meine Friseurkollegen/innen noch mehr sein. Daher leite ich auch eine Informationspflicht ab. Somit werde ich weiterhin neutral und unvoreingenommen berichten.

Da ich dieses Geschehen aber mit großer Sorge betrachte, es schadet nicht nur den Betroffenen, sondern auch der Friseur und EDV-Branche, verwirrt, ist unschön, zudem ein schlechtes Vorbild, erlaube ich mir einen Vorschlag zu unterbreiten.

Etliche Friseure wechseln den Anbieter und laufen Gefahr, strafrechtlich belangt zu werden, … sofern man dem Gedanken von Herrn Blanka folgt. Andere Kollegen/innen wollen zum Anwalt oder Rat beim Finanzamt einholen. Hier allerdings geht es um spezielles IT Recht, welches hoch kompliziert nur von Fachanwälten geklärt werden kann.

So sah es auch die Kreis Handwerkskammer Osnabrück die auf die Anfrage eines Berufskollegen wie folgt antwortet:
„Vielleicht sollte ein gemeinsames Vorgehen der Friseure angestrebt werden. Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit, sich diesbezüglich an einen Landesverband im Friseurhandwerk zuwenden, da sicherlich noch eine Vielzahl von Friseurbetrieben davon betroffen ist. Insoweit sollte eine einheitliche Vorgehensweise vom Landesverband vorgeschlagen werden. Insbesondere da es sich hier um ein sehr spezielles fachliches Thema aus dem IT- Recht handelt.“

Das wäre meiner Meinung nach der richtige Schritt, vielleicht bekommt man die Kontrahenten auch an einen Tisch und versucht den, für ALLE im Raum stehenden, Schaden zu begrenzen oder zu vermeiden.

Als Initiator der Wertegemeinschaft „Der faire Salon“ und Mitglied der Business HANSE forciere ich den Gedanken der Fairness und eines vernünftigen Miteinanders.
Vielleicht findet er Gehör.

Rene Krombholz

Überlegungen VOR dem Kauf einer Software >

UPDATE 05.06.2018
 

In diesem Beitrag hatte ich den Vorschlag gemacht, die Landesverbände einzuschalten. Aktuell erfahre ich, dem Landesverband Niedersachsen sind beispielsweise erst 2 Fälle bekannt. Nächste Woche findet eine Tagung des ZV statt, hierbei könnte das Thema auch angesprochen werden.

Allerdings bei so geringer Fallanzahl (und das bei ca. 12.000 Lizenzen laut Star-Online ) würden sie wahrscheinlich nicht tätig werden.
Wenn die Betriebe als Einzelkämpfer unterwegs sind und keine Hilfe anfordern, ist uns eben nicht zu helfen.


 

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