Um kurz vor 15 Uhr am 30.05.2018 erreicht uns jetzt auch die Pressemeldung der Star-Online Software GmbH.
PRESSEMITTEILUNG 30. Mai 2018 der Star Online Software GmbH
Aufhebung der Vertriebspartnerschaft ECS electronic cash systems GmbH durch Star-Online Software GmbH und die damit verbundenen Software Produkte und Dienstleistungen für euroCIS, cloudCIS, HairTime24 und BeautyCard.
Aufgrund Vertragsverstöße seitens ECS electronics cash systems GmbH in Leuterhausen sahen wir uns gezwungen und sind auch verpflichtet gegenüber unseren Software Anwendern mit sofortiger Wirkung die Vertriebspartnerschaft ohne weitere Fristsetzung aufzulösen.
Star-Online Software übernimmt damit in verpflichtender Weise die weitere Betreuung aller Software Anwender. Selbstverständlich umfassen unsere Services alle notwendigen Leistungen um die technische und organisatorische Kundenbetreuung für unsere Soft- und im Zusammenhang stehenden Hardware Produkte sicherzustellen.
Die betroffenen Länder sind die bis zur Auflösung in Betreuung gewesenen Länder Deutschland, Österreich und die Schweiz. Insgesamt wurden in den vergangen Jahren 12.148 Registrierungen von Star-Online Software euroCIS, cloudCIS und Hairtime24 in angeführten Ländern ausgeführt.
Soweit uns Adressen vorlagen, wurden daraus alle Software Anwender mittels Schreiben über angeführte Aufhebung der Verträge informiert.
Die Gründe der Aufhebung lagen im Speziellen, wie in der rechtlichen Stellungnahme von RA Dr.Lintner für Deutsche Anwender ausgeführt, im dem nicht zur Verfügung gestellten euroCIS Update welches Ansprüche von Anwendern an Star-Online Software GmbH durch Hinzuschätzungen nach Behördennachschau begründet hätten.
Bereits 2017 und mit Nachdruck ab Jänner diesen Jahres wurde ECS von unserer Rechtsvertretung aufgefordert:
- Zu kommender DSGVO mit 25.5.18 und das bereits seit 27.1.2017 mit ECS schriftlich vereinbarten euroCIS Update 8.7.x den Kunden anzubieten und im Weiteren zeitgerecht zur Auslieferung zu bringen. Dies wurde bis 22.5.18 durch ECS nicht durchgeführt.
- Zu kommenden Manipulationsschutz 2020 rechtlich die Entgeltlichkeit anzuerkennen. Dies ist trotz vorgelegten Rechtsgutachten an ECS von ECS nicht anerkannt worden.
Es ist hier zu erwähnen, dass ECS einen Vertriebs- und Lizenzvertrag samt Zusatzvereinbarung mit Star-Online Software GmbH abgeschlossen hatte und keine Verpflichtung hatte ein Pflichtenheft als Lizenzgeber dem Lizenznehmer bei Sicherheitsupdates oder für Modulerweiterungen etc. zur Verfügung zu stellen. Dazu wurde ECS bereits im Sommer 2017 ein Sachverständigengutachten übermittelt welchem bis dato nicht widersprochen wurde.
Gerade im Bereich Behörde und Sicherheit ist der Software Hersteller verpflichtet seinen Vertragspartner und Anwendern entsprechende Software Update zeitnah zur Verfügung zu stellen.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass seit 16.Mai 2017 jeglicher direkte persönlicher Kontakt zwischen der GL ECS und Star-Online GL verweigert wurde.
Insgesamt wurden von Star-Online Software GmbH auch über Ihre Rechtsvertretung zahlreiche Termine angeboten um wie in der IT üblich Abstimmungsgespräche zu führen.
Die Vertragsauflösung erfolgte auf Grund massiver Vertragsverstöße wie zum Beispiel:
- Vertragsabschluss außerhalb der Vertriebsvereinbarung bei andere Branchen, (Verstoß gegen Urheberrecht),
- Verstoß durch Weigerung der Übermittlung aktuellen Kundenkartei trotz vertraglicher Verpflichtung,
- Verstoß auf Hinweis der Rechtsstellung in Hotline- und Softwarepflegeverträgen in Bezug auf den Umstand, dass der Hersteller die „Star-Online Software GmbH“ ist,
- zu kommenden Manipulationsschutz 2020 rechtlich die Entgeltlichkeit anzuerkennen. Dies ist trotz vorgelegtem SV-Gutachten an ECS von ECS nicht anerkannt worden
- Verstoß gegen das Konkurrenzverbot.
Noch am Freitag den 18.5.18 wurde von Star-Online Software GmbH ein letzter Versuch gestartet um im Rahmen einer Telefonkonferenz eine Lösung zu finden um im Sinne der Anwender endlich die Produkte zur Auslieferung bringen zu können. Auch der Vorschlag sich am nächsten persönlich Tag zu treffen wurde abgelehnt.
Somit wurde die Vertragsauflösung am 23.5.18 für Star-Online Software GmbH schlagend.
Star-Online Software GmbH verhielt sich völlig vertragskonform und informierte erst nach Vertragsaufhebung am 23.5.18 den bekannten Anwenderstamm über zwingende Notwendigkeiten.
Wir sind als Hersteller weiter verpflichtet wie im Flyer angeboten, jenes notwendige Service anzubieten um die eingesetzte Kassen- Software nach Auftragserteilung auf den aktuellen Updatestand zu heben. In wieweit geschlossene Vereinbarungen zwischen Anwender und ECS wie Hotline- Software Pflegevereinbarungen noch von ECS ausführbar sind, muss der Anwender selbst entscheiden. Durch Entzug der Registrierungslizenzen wäre im Beispiel eines Hardwareausfalls wie Neuaufsatz keine Registrierung durch ECS mehr gegeben und das System somit nicht mehr lauffähig. Selbstverständlich wird dies durch Star-Online Software GmbH nach Auftragsnahme ausgeführt.
Im Weiteren verweisen wir auf die „rechtliche Stellungnahme“ vom IT Fachanwalt Dr.Lintner welche Tätigkeiten ECS nicht mehr in der Lage ist auszuführen. (siehe Anlage)
Folgend zur Vertragsauflösung wurde ECS schriftlich von Star-Online Software GmbH aufgefordert die während der Vertragslaufzeit dem ECS Support und Technik zur Verfügung gestellten Arbeitslizenzen euroCIS, cloudCIS und sämtliche damit in Verbindung stehende Hilfs- Module auf installierter Hardware bei ECS zu deinstallieren da die Nutzerlizenzen von Star-Online Software GmbH entzogen wurden.
Somit stehen im Bereich Verkauf und Support keinerlei Produkte von Star-Online Software GmbH der ECS mehr zur Verfügung.
Weiter wurden im gesamten Bereich der Innovation unsere Produkte zu Gänze geblockt. Alle Softwareinnovationen wie neues Marketing, Android und Tablet Anpassungen, neues Kassenmodul für Low-Budget Systeme in welchem Software und Hardware im Bereich von € 1.500 liegen wurden abgelehnt.
Bis zur Auflösung der Lizenz Vereinbarung konnte mit dem Anwender kein direkter Kontakt aufgenommen werden und unsere Softwareanpassungen und Erweiterungen nicht selbst präsentiert werden. Seit Vertragsauflösung können wir dies nun selbst gestalten und unter www.star-online.rocks dem Neu- und Stammkunden präsentieren.
Keine Stellungnahme erhielten wir auch auf Nachfrage über interne Vorgänge bei ECS in Bezug auf ehemalige Vertriebsmitarbeiter und interne Support Mitarbeiter welche plötzlich ohne jegliche Information in der seit 20 Jahre bestehenden Vertragsbereitschaft ECS verlassen hätten und nun für ein in Konkurrenz stehendes Unternehmen tätig wurden.
Für Produktberatung, Verkauf Lieferung und Schulung wird in den nächsten Wochen der Außendienst- Betreuungsstab für Deutschland, Österreich und der Schweiz dem Marktumfeld vorgestellt und wird seine Tätigkeit aufnehmen. Im ersten Schritt wurden bereits die Leistungen über Flyer dem Endkunden überreicht und finden sich auf unserer Homepage www.star-online.rocks.
In den euroCIS Update Angeboten für Deutschland ist zusätzlich der kommende Kassen- Manipulationsschutz 2020 vorbereitend integriert.
Für Neu- und auch für Stammkunden ist ab sofort jede weitere Erzeuger Lizenz für euroCIS oder cloudCIS um 199,00 Euro erhältlich. Dazu bietet Star-Online Software GmbH eine vergünstigte Hotline „small“ in der Zeit von 9-14 Uhr um Euro 12,90 an.
Als weitere Information teilen wir mit, dass zwischen Star-Online Software GmbH und ECS geschlossenen Verträge österreichischem Recht unterliegen und werden wir gegebenenfalls Österreichische Gerichte anrufen.
Die Star-Online Software GmbH entschuldigt sich auch im Vorfeld bereits, für längere Update- Wartezeiten trotz hoher Anzahl von Mitarbeitern im Support plus Software Entwickler. Wir ersuchen Sie sich über www.star-online.rocks/lizenz zu registrieren um das Update in die Pipeline zu bringen.
Wir hoffen, dass wir den Anwendern Transparenz in die Problematik bringen konnten, möchten uns in aller Form für die notwendige Maßnahme entschuldigen und werden alles tun um unseren Software Anwendern das Produkt zur Verfügung zu stellen welches Ihm ein hohes Maß an Sicherheit und Innovation in Zukunft bringen wird.
Letzte Meldung:
Mit heute 30.5.2018 wurde auch vom Rechtsvertreter der ECS der bestehende Lizenz und Vertriebsvertrag samt Zusatzvereinbarung gekündigt.
In eigener Sache von Erwin Blanka:
Besonders schmerzvoll für mich war es, dass insbesondere wie Dieter Bögelein welchen ich selbst 1988 in die Schaefer CCTe Gruppe als IT Mitarbeiter aufgenommen habe und ausbildete, über ein Jahr jegliches persönliches Gespräch mit mir verweigerte. Dies stellt eine schwere persönliche Enttäuschung für mich dar.
Selbstverständlich stehen ich und mein Sohn Sebastian Blanka jederzeit persönlich für Fragen zur Verfügung.
Erwin Blanka GF, Star-Online Software GmbH, 28.5.2018
2351 Wr.Neudorf, Triesterstasse 10 / 4 top 424
www.star-online.rocks - info@star-online.rocks
Informationen zu Urheberrecht
In Bezug auf Urheberrechte von Star-Online Software GmbH Datenbanken informieren wir, dass im Bereich euroCIS jede Öffnung der technischen Datenbank (die.MDB) mit einem Urheberpasswort geschützt ist und jegliche unautorisierte Entnahme oder Verzweigung von Datenströmen oder Sätzen urheberrechtlich untersagt ist. CloudCIS Datenbanken unterliegen den SaaS Vertragsgrundlagen zwischen Anwender und Star-Online Software GmbH.