Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

Heikle Fragen an ECS

Rechtskonform! So die Aussage von Dieter Bögelein.


Sie haben uns mitgeteilt, dass Ihnen eine weitere Pressemitteilung von Herrn Blanka von Star-Online GmbH vom 01.06.2018 vorliegt und uns vor dieser Veröffentlichung um Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten, die wir hiermit beantworten, ohne jedoch die neuerliche Stellungnahme von Star- Online GmbH zu kennen.

Wir fordern Sie daher auf, diese Stellungnahme uns in voller Länge zur Verfügung zu stellen, da wir andernfalls nicht vollumfänglich im Vorfeld hierzu Stellung nehmen und damit die Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen verhindern können.

Friseur-news:
Blanka belegt die Übergabe der Januar Updates an ECS, behauptet weiter die seien so gut wie gar nicht ausgeliefert/angeboten worden. Frage hierzu: entspricht das den Tatsachen und warum wurden diese nicht installiert?

Stellungnahme von electronic cash systems GmbH:

Ein Update von Januar (wir nehmen Januar 2018 an), das uns übergeben wurde, ist uns nicht bekannt. Wir benötigen für eine Stellungnahme daher den angeblich Ihnen vorliegenden Beleg für die Übersendung des Updates.

Es gab nur mit Februar 2018 die Ankündigung von Star-Online einer in Vorbereitung befindlichen Version V9, die aber auch Star-Online selbst noch nicht verwendet, da die aktuellste EuroCIS Version V.8.8 ist, die uns aber erst am 18.05.2018 mit der Forderung angeboten wurde, dass wir diese ohne Prüfung an die Kunden herausgeben müssen, ohne diese vorher geprüft zu haben. Die jetzt veröffentlichte EuroCIS Version V.8.8 enthält Änderungen, die nach Kenntnis von ecs electronic cash systems GmbH nicht notwendig sind, damit die Kassensoftware euroCIS den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Star-Online hat die Prüfung dieser Version V.8.8 durch ecs vor einer Veröffentlichung entgegen den vertraglichen Vereinbarungen und der Übung zwischen ecs und Star-Online abgelehnt.

Deshalb kann ecs electronic cash systems GmbH nicht empfehlen, das Update euroCIS V.8.8 aufzuspielen. Ende 2017 und im Februar 2018 gab es nur für Österreich eine Korrektur der von Star-Online fehlerhaft ausgelieferten Software, die an die Kunden nach Prüfung weitergegeben wurde. Diese war nur für die Kunden in Österreich mit den Pflichten nach der nur in Österreich geltenden Registrierkassenverordnung (RKSV) relevant, nicht aber für die Kunden außerhalb Österreichs.

Friseur-news:
Blanka bestätigt die von Ihnen genannte Zahl der Steuerprüfung, weist aber darauf hin, dass diese alle mit Support de Star online GmbH erfolgten. Laut Blanka wurden von den Finanzbehörden mehrfach die fehlenden Schnittstellen zur Datenübergabe bemängelt.

Frage: Ist Ihnen bekannt, dass es hier Handlungsbedarf gab um den Vorschriften der Finanzbehörden nachzukommen?

Letztlich stehen Ihre Aussagen im krassen Widerspruch zu den von Herrn Blanka . Alle Anwender sind zu tiefst verunsichert, hier wäre ein Statement erforderlich, warum die Installation der ECS Software auch ohne Update unbedenklich und rechtskonform ist.

Stellungnahme ecs electronic cash systems:

Nach Kenntnis von ecs electronic cash systems GmbH ist Version euroCIS Version 8.6.4 vom 19.08.2013 für Deutschland jedenfalls GdPdU und auch GoBD konform. Diese Softwareversion ist seither in Deutschland im Rahmen von mehr als hundert Kassenprüfungen durch die deutschen

Steuerbehörden ohne Beanstandungen der Software geprüft worden. Die notwendige Schnittstelle für den Export der Daten durch die Steuerbehörden ist vorhanden. Bei Fragen von Kunden hat die ecs electronic cash systems GmbH die Kunden bzw. deren Steuerberater unterstützt. Star-Online ist als Hersteller der Software verpflichtet, den deutschen Steuerbehörden eine Verfahrensdokumentation der Kassensoftware - vertraulich aus Gründen des Know How Schutzes von Star-Online -zur Verfügung zu stellen, die die Funktion der Software für die deutschen Steuerbehörden nachvollziehbar beschreibt und der jeweiligen deutsche Steuerbehörde des jeweiligen Kunden zur Verfügung gestellt wurde.

Es gibt daher nach Kenntnis von ECS GmbH keinen Fall, in dem deutsche Steuerbehörden die euroCIS Version 8.6.4 vom 19.08.2013 als Kassensoftware beanstandet haben.

Die in den Ländern Deutschland und Österreich eingesetzten Softwareversionen unterscheiden sich, da in Österreich die Registrierkassenverordnung seit 01.04.2017 gilt. Daher gab es für Österreich bereits mehrere Updates für die euroCIS Version und die cloudCIS Version. Das letzte Update, das hier für die euroCIS von ecs electronic cash systems GmbH den Kunden angeboten wurde, war im Februar 2018.

In Deutschland tritt das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen erst am 01.01.2020 in Kraft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Deutschland (BSI) hat hierzu die technischen Vorschriften noch nicht erlassen, die nach derzeitigem Stand im August 2018 erwartet werden. Daher ist für diese künftigen Gesetzesänderungen noch unklar, welche technischen Anforderungen die Kassensoftware künftig zu erfüllen hat.

Die Äußerungen von RA Dr. Lintner in seinem Schreiben vom Mai 2018 stellen nur seine Rechtsmeinung dar, die auf dem von seinem Mandanten Star-Online mitgeteilten, aber nach unserer Auffassung, unzutreffenden Sachverhalt beruht. Dies wird aber nach Auffassung unserer rechtlichen Berater nicht ausreichend deutlich gemacht in der Stellungnahme von RA Dr. Lintner.

Wir haben unsere Kunden laufend zu diesen Fragen in unserer Hotline beraten und unseren Kunden umfassend Auskunft gegeben.

Leutershausen, den 02.06.2018

ecs electronic cash systems GmbH

Sonja Nendel GF und Dieter Bögelein GF

Informationen zum Anbieter
electronic cash systems GmbH
Färbereistraße 26
91578 Leutershausen
+49 (0) 98 23 / 92 44 50
09823/927 893
Zum Impressum des Anbieters

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