Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 11.12.2024

Solo Selbstständig im Friseurhandwerk

Interessante Fakten ...


Mit einer hochinteressanten Meldung  wartet das Deutsche Handwerksblatt in der Ausgabe 12  im Juni 2016 auf, indem es das Einkommen (netto) der Solo Selbstständigen vergleicht.
Die gibt es nun mal in vielen Berufen und in einer großen Anzahl, im Jahr 2014 insgesamt 2,3 Millionen in Deutschland. Die Einkommenshöhe dieser Personengruppe ist extrem unterschiedlich, so dass Deutsche Handwerksblatt. Am meisten verdienen akademische Fachkräfte im Finanz-, und Verwaltungsbereich. 
Am Ende der Skala Friseure und Kosmetiker.

Hier stößt das Handwerksblatt ungewollt in ein Wespennest und zeigt das wahre Problem des Friseurhandwerks.

Der hier genannte durchschnittliche Monatsverdienst für die Solo- Friseure beträgt lediglich 700,- bis 900,-  €uro netto.
Hier zum Bericht

Es  ist davon auszugehen, dass diese Solo- Selbstständigen gleichzeitig unter die Kleinstunternehmerregelung fallen. 
Damit sichern sie sich einen großen Wettbewerbsvorteil: sie müssen keine Umsatzsteuer abführen. 

Zum mitdenken:

4 Kundinnen pro Tag – lediglich waschen, schneiden, fönen zum Preis von 35,- €uro, ergeben bei 20 Arbeitstagen im Monat einen Umsatz von 2.800,- €uro. (als Beispiel)
Das kommt Ihnen wenig vor?
Vorgenannte Kleinstunternehmer melden einen Umsatz von weniger als 1.450,- €uro im Monat. (also 50% des vorgenannten Beispiels)

Kleinstunternehmer im Friseurhandwerk gibt es ca. 25.000 – also jeder dritte Salon! 
Sie müssen keine Umsatzsteuer abführen. Das sind Summen, die dem Allgemeinwohl entgehen.

Zugleich werden aber Leistungen in Anspruch genommen. Die Zahl der Selbstständigen, die Hilfe /  Aufstockungen zum Lebensunterhalt beziehen, wird ständig größer.
Gleichzeitig ist nur die Hälfte der Genannten dazu bereit ,Altersvorsorge zu betreiben, bedeutet im Alter darf auch wieder die Allgemeinheit zahlen.
Finanziert durch alle steuerehrlich Tätigen.

 Das ist erschreckend und empörend zugleich, aber es geht weiter:
Bei denen, im Bericht erfassten Friseurinnen, habe nur etwa die Hälfte der Solo/Friseure/innen  einen Meisterbrief, so das Handwerksblatt.
Das zeigt einmal mehr die Ungleichbehandlung der Betriebe – nicht nur bei der Besteuerung.
Andere Unternehmen müssen schließen, wenn der Ehemann (Meister) verstirbt und die Ehefrau (ohne Meister) den Betrieb weiterführen will.

 Man kann und soll nicht alles über einen Kamm scheren. Es wird sicher Salons geben, die einen solch niedrigen Umsatz begründen können, Krankheitsbedingt beispielsweise. 
Das aber dürften Einzelfälle sein.

Bei der Mehrzahl dieser Betriebe stelle ich eher die Frage zur Steuerehrlichkeit! 
Wenn ein Betrieb nicht genügend Gewinn für einen ausreichenden Lebensunterhalt inklusiv Altersvorsorge erwirtschaftet sollte man sich fragen, ob eine Tätigkeit als Mitarbeiter/in nicht sinnvoller und lohnenswerter ist. Immer noch besser als ständig mit einem Bein im Knast zu stehen, das Netz der Finanzbehörden wird immer enger!

 Die ganze Branche sucht händeringend qualifiziertes Personal. 
Wer dort aber nicht unterkommt, weil die Arbeitsqualität nicht ausreicht, der hat auch als Selbstständiger nichts in diesem Handwerk verloren.

Die Leidtragenden sind alle steuerehrlich agierende Unternehmen, sie müssen durch höhere Zahlungen die vorsätzliche Minderleistung der Schwarzgeldexperten ausgleichen. 

Nicht nur das: 
mit Monatsumsätzen unter 1.450 €uro lassen sich weder Seminare zur Weiterentwicklung, hochwertige Produkte, ansprechende Salons und Konzepte realisieren. 
Eine Tatsache zum Schaden des gesamten Friseurhandwerks das unter Imageproblemen zu leiden hat. 
25.000 (angebliche) Kleinstbetriebe sind eine breite Front und werden Meinungs und Imagebildend wahrgenommen.

DER FAIRE SALON
im April 2012 wurde beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages habe ich eine Petition eingereicht, mit dem Ziel das alle Unternehmen steuerlich gleichbehandelt werden, unabhängig von Betriebs & Umsatzgröße. Wir sehen in der bisherigen Regelung einen Nachteil für steurerehrliche Betriebe.

In diesem Sinne soll die Befreiung von der Umstandssteuer für Kleinstunternehmen § 19 Umsatzsteuergesetz überdacht werden. Fakt ist kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 17.500 € sind von der Umsatzsteuer befreit und verzeichnen diese sonst abzuführenden 19 % direkt als Gewinn.

(Diese  Eingabe beim Petitionsausschuss zielt nicht direkt auf eine Abschaffung des Paragraphen ab. Möglich wäre auch einen einheitlichen Steuersatz zu finden, beispielsweise in Form des lange geforderten reduzierten Umsatzsteuersatzes von 7 % für personalintensive Dienstleistungen.

Juni 2012
Das Wirtschaftsministerium hat die Petition abgelehnt. In der Steuerbefreiung für Kleinstunternehmer wird keine Ungleichbehandlung erkannt.
Begründung: es stehe jedem Unternehmen frei, über die Höhe des Umsatzes selber zu entscheiden.

 

 

 

 

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