"Alle sprechen von Mindestlöhnen für Arbeitnehmer. Etwa von den 3 Euro Stundenlohn für die angestellte Friseuse. Wie verquer die derzeitige Diskussion verläuft, darauf hat die Präsidentin des Bundesverbandes der Selbständigen (BDS), Dorothea Störr-Ritter, in einem Namensbeitrag für "Die Welt" hingewiesen. Über einen Mindestlohn für eine angestellte Friseuse in Ostdeutschland redet jeder, über ihren Chef spricht niemand. Muss es nicht auch Mindestlöhne für Selbständige geben? Natürlich nicht, das ist unsinnig. Es zeigt aber, wie einseitig diskutiert wird.
Niemand fragt, was dem kleinen Friseur- oder Gärtnermeister am Ende eines Arbeitstages an Einkommen bleibt. Denn wenn vom Umsatz die Kosten abgezogen, Mitarbeiter und Sozialversicherungsträger bedient worden sind, sind viele Selbstständige froh, wenn ihnen gerade mal drei Euro pro Stunde an eigenem Gehalt übrig bleiben."
So schreibt das Reformportal und nimmt die Friseurbranche als Beispiel.
Wir zitieren weiter:
"Wenn der Staat Mindestlöhne einfuhren möchte, müsste er auch die Preise der selbstständigen Friseurmeister festlegen. Dazu müsste er die Kosten durchleuchten, Qualitätsstandards setzen und kontrollieren, ob sich alle daran halten. Vor allem aber müsste er die Kunden zwingen, die vorgegebenen Preise fürs "Waschen, Legen, Fönen" auch zu zahlen.
Wir alle hätten gern mehr Geld. Doch so, wie sich der Friseurmeister bewusst für die Selbstständigkeit entschieden hat und die Konsequenzen der Marktverhältnisse tragen muss, hat auch die Friseuse ihre Berufswahl zu verantworten. Kommt der Mindestlohn, wird die Geschichte wahrscheinlich so enden, wie es Jungunternehmer bisweilen heute schon praktizieren: Er verzichtet zugunsten seines Mitarbeiters auf einen Teil seines Lohns. Der Angestellte bekommt nun 7,50 Euro, für den Firmenchef bleiben drei Euro übrig - brutto. Ist das solidarisch und gerecht?"
Unsere Meinung: ein sehr guter Bericht der einmal die (vergessene) Kehrseite dieser einseitigen Diskusion.