Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

Über die GoBD hinaus....

Mehr zu beachten als gedacht!


Bodo v. Laffert (OktoPOS Solutions GmbH) wurde von uns gefragt ob mit Beachtung der neuen GoBD alles erledigt sei……..
Hier die Antwort

„Die GoBD sind in aller Munde.
Ab dem 1.1.2017 verstößt, zumindest gemäß Interpretation des Bundesfinanzministeriums, derjenige gegen die Abgabenordnung, wer eine alte Kasse verwendet, die bestimmten Anforderungen nicht entspricht.
Was genau die GoBD Konformität einer Kasse ausmacht, ist nur sehr schemenhaft definiert.
Klar scheint zumindest, dass alte Kassen, die keinen digitalen Datenexport erlauben, ab dem 1.1.2017 nicht mehr auf Ihrem Ladentresen stehen dürfen.
Eine GoBD konforme Kasse muss einen für den Anwender unveränderbaren digitalen Datenexport der einzelnen Buchungen inklusive Buchungsdetails ermöglichen.

Bei aller GoBD Aufregung wird häufig übersehen, dass neben den konformen Kassen auch eine Verfahrensdokumentation für den Einsatz von Registrierkassen erforderlich ist.
Diese Verfahrensdokumentation ist von jedem Gewerbetreibenden individuell zu erstellen.
Fehlt die Verfahrensdokumentation, kann das Finanzamt die Steuern in gewissen Bandbreiten schätzen.
Dies kann existenzgefährdend sein. Sprechen Sie Ihren Kassenhersteller oder Steuerberater auf die Verfahrensdokumentation an.

Die Entwicklungen der letzten Jahre geben Kassensystemen einen bislang nicht dagewesenen Fokus.
Die Zeiten, in denen sich der Unternehmensgründer eine Kasse beim Großhändler gekauft hat und diese dann Jahrzehntelang ohne Updates und Service in Betrieb war, sind vorbei.
In wenigen Jahren steht die nächste Stufe der Kassenzertifizierungen und Signatureinheiten in Deutschland an.
Insofern sind die GoBD nur eine Übergangsregelung. Kassensysteme müssen heute mit den sich laufend entwickelnden rechtlichen Anforderungen mitwachsen.“

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