Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

Blickpunkt Betriebsprüfung

Hochinteressantes Hintergrundwissen


Zum Thema Kasse und Betriebsprüfungen erhielten wir einen interessanten Beitrag von Regina Grabmaier (SALONWARE Pro GmbH.)

Wir unterstützend laufend unsere Kunden bei Steuerprüfungen und diese Prüfungen dauern zum Teil mehrere Monate.
Bei einer Steuerprüfung gilt anscheinend nicht die Unschuldsvermutung, sondern als Friseurbetrieb muss man nachweisen, dass man nicht manipuliert und somit keine Steuern hinterzogen hat.
Durch den partnerschaftlichen Kontakt unterstützen wir unsere Kunden so gut wir können.
Ein einfache Standard GoBD-Schnittstelle reicht hier nicht aus. Es sind zum Teil sehr spezielle Daten, die für den 3-Jahreszeitraum der Prüfung von den Finanzbehörden angefordert werden.

Häufig werden vor allem Stornoberichte, Gutscheinlisten und die lückenlosen Belegnummern genauestens geprüft.
Man darf sich aber auch durch statistische Verfahren der Prüfer, wie z. B. dem Chi-Quadrat-Verteilungstest oder der Benford-Analyse nicht verunsichern lassen.
Bei ganzzahligen Dienstleistungspreisen, oder ,50-Preisen kommt es natürlich zu einer ungleichen Verteilung der Nachkommastellen und somit einem starken Indiz für Manipulationen.
Dies muss entsprechend vom Salonbetreiber begründet werden, wodurch die erhöhte Kennzahl entstanden ist.
Der Chi-Quadrat-Test alleine sollte daher als Begründung für eine Hinzuschätzung nicht akzeptiert werden.

Wenn man dann „Prüfungssicher“ auf einem Flyer liest, dann ist das meiner Meinung nach eine Vortäuschung falscher Tatsachen und irreführend.
Die Kunden „wiegen“ sich womöglich in falscher Sicherheit.
Ein Kassensystem kann nicht Prüfungssicher sein, da der Ausgang von vielen Faktoren abhängt – vor allem aber vom Anwender des Programms bzw. vom Verantwortlichen der Kasse.

Es gibt auch kein Positiv-Zertifikat für die GoBD-Konformität, das von den Finanzbehörden anerkannt wird – und das steht so auch in der GoBD geschrieben!
Es nützt auch kein Stempel oder Zertifikat, das vom Anbieter selbst erstellt wurde.
Es ist einzig und allein der Inhaber des Salons für die Einhaltung der Vorschriften und Gesetzte verantwortlich.
Bei einer Prüfung hilft leider auch keine Bestätigung der Prüfungssicherheit eines Softwareanbieters.

Die Einzelaufzeichnung der Buchungsdaten, die Unveränderbarkeit von Buchungen, die Dokumentation von Stornierungen, der Datenzugriff für 10 Jahre rückwirkend, sowie Exportfunktionen sind für die GoBD-Konformität natürlich Voraussetzung.

Aber was viele nicht wissen, auch eine Verfahrensdokumentation und ein Internes Kontrollsystem (IKS) muss im Unternehmen vorhanden sein.
Die GoBD beziehen sich auf alle steuerrelevanten, elektronischen Daten, also auch auf E-Mails oder erhaltene Rechnungen in digitaler Form.
Viele Vorschriften haben mit dem Kassensystem nichts zu tun. Die Vorschriften sind viel weitreichender.

Ich gehe davon aus, dass kein Unternehmen alle Vorschriften der GoBD zu 100%erfüllen kann und somit jede Kassenführung angezweifelt werden kann.
Und das wissen auch die Finanzprüfer. Es geht also häufig darum, die Hinzuschätzung der Finanzbehörden zu reduzieren.
Hier ist die enge Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater entscheidend.
Das kann einem viele Tausend oder sogar Zehntausende von Euros ersparen.

Ich bin selbst Friseurmeisterin und in meiner Meisterausbildung wurde ich nur unzureichend über die gesetzlichen Vorschriften informiert.
Die Gründer und Inhaber von Salons verlassen sich oft auf die Werbeaussagen und Versprechen der Vertreter der Programmanbieter oder auf Messen.
Leider wird versucht, die Friseurbetreiber mit falschen Aussagen und Behauptungen zu verunsichern, unter Druck zu setzen und zum Kauf zu „überreden“.

Zum Teil noch verbunden mit überteuerter Hardware, versteckten Zusatzkosten oder 5-Jahres-Leasingverträgen.
Auch mir hatte man versucht, mich auf Messen mit zweifelhaften Messeangeboten zu locken.
Man muss sich selbst mit den Vorschriften intensiv beschäftigen und darf nicht alles glauben, was man in der Werbung liest und hört.
Manche neue Anbieter werden getrieben vom Druck der Investoren und versuchen mit aggressiver Werbung und unlauterem Verhalten die verunsicherten Kunden zum Kauf zu bewegen.

Ab 2019 verschärfen sich die Vorschriften und Anforderungen noch mehr.
Aber sollte man als Unternehmer nicht erst einmal die Vorschriften erfüllen, die übrigens bereits seit 01.01.2015 gelten?

 

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