Dieses Schwerpunktthema haben wir für Europas größtes Friseur Fachmagazin "TOP HAIR International" recherchiert.
Die Veröffentlich erfolgte in der Business Ausgabe 4/2017 - hier finden Sie die erweiterte Publikation inklusiv Interviews usw.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Große Verwirrung im Friseurhandwerk, allerorten Diskussionen, Fragen, Meinungen und Meldungen.
Grund: seit dem 1. Januar 2017 stellt das Bundesfinanzministerium neue Anforderungen an die Unternehmen und deren Kassensysteme.
Dabei sind diese seit dem 1. Januar 2015 gültig, zum 01.01.2017 endet lediglich die früher eingeräumte Übergangsfrist.
Sehr viele Friseure haben dieses Thema auf die lange Bank geschoben oder kaum beachtet.
So sieht man es auch in den Ministerien und hat für das bereits für das kommende Jahr eine drastische Erhöhung der Prüfungen angekündigt.
Man spricht von einer Verfünfzehnfachung der Betriebsprüfungen!
Nicht ohne Grund, schließlich gehen dem Fiskus Milliardenbeträge durch Manipulation der Kassen und Kassenbücher verloren.
Wachgerüttelt durch viele Hinweis auf künftige Kontrollen, werden jetzt auch die Friseure wach.
Es ist erschreckend mit welcher Unwissenheit hier agiert wird, selbst grundlegende Dinge oder Vorschriften die seit vielen Jahren Gültigkeit haben sind unbekannt, werden ignoriert.
Genau darum die jetzigen Verschärfungen, die wirklich jeder Unternehmer kennen sollte.
Denn sonst kann es sehr teuer werden!
Hier nun unser Bericht zu den Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen zur Kassenführung ab 2017.
Die einzelnen Beiträge sind im Inhaltsverzeichnis (rechts oben) anwählbar.
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