Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

Allgemeinverbindlich !

Lohn-Tarifvertrag in Bayern


Für allgemeinverbindlich erklärte der Tarifausschuss beim bayerischen Arbeitsministerium den Entgelt-Tarifvertrag für das bayerische Friseurhandwerk.
Damit haben rund 27.300 Beschäftigte in über 8.840 Friseurbetrieben in Bayern rückwirkend zum 1. April 2013 einen Anspruch auf die tarifvertraglich geregelten Stundenlöhne.

„Der Tarifvertrag gilt ohne Ausnahme für alle mit friseurhandwerklichen Arbeiten betrauten Mitarbeiter in bayerischen Friseursalons“,
stellt Landesinnungsmeister Andreas Popp klar. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie über eine deutsche Gesellenprüfung verfügen oder nicht.
Für Vollzeitbeschäftigte beträgt der monatliche Mindestlohn damit 1.338 €, Gesellen verdienen von 1.359 € aufwärts.
Wer im Salon Führungsverantwortung hat, darf sich auf ein Gehalt von mindestens 2.114,12 € freuen. 

Mitgliedsbetriebe erhalten den Tarifvertrag bei ihrer Innung.
Nichtmitglieder können ihn bestellen beim Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks,
Tel. 089 55029302, info@friseurebayern.de

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