Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

Aufregung um Kassensoftware

Wirbel und Fragen rund um EuroCIS und CloudCIS


EuroCIS und CloudCIS sind zwei, im Friseurmarkt sehr bekannte Kassenprogramme, welche durch die Firma ECS vertrieben werden. ECS hat vor Jahren die Lizenzen hierfür vom Entwickler / Hersteller, der Star – Online Software GmbH in Wien / Österreich erworben.

Derzeit erreicht eine Nachricht alle Nutzer dieser Software und schlägt ein wie eine Bombe: per Rechtsanwalt teilt der Hersteller (Star-Online) den Nutzern (Friseuren) mit, die verwendete Software entspreche nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften der ordnungsgemäßen Kassenführung und auch nicht der neuen Datenschutz Grundverordnung. Somit könnten Friseurbetriebe, welche die Version aus 2013 ohne Updates nutzen Gefahr laufen, dass bei Prüfungen ihre Kassenführung nicht anerkannt wird. Das bestätigte uns auch der Vertretungsberechtigte Erwin Blanka in einem Telefonat.

Weiter teilte er uns mit, dass die Lizenzverträge mit ECS, fristlos gekündigt wurden. Als Grund für die Kündigung nannte Blanka die, angeblich nicht an die Kunden (Friseure) weitergegebenen Updates, die seit 2013 für EuroCIS zur Verfügung stehen. Angeblich wurde ECS mehrfach an und abgemahnt die Updates zu verbreiten, ECS hat aber (nach Angabe des Herrn Blank) nicht reagiert.

Jedes Ding hat zwei Seiten, deshalb fragten wir auch bei ECS, vertreten durch Dieter Bögelein nach.
Persönlich erinnere ich mich an ein Gespräch mit Dieter Bögelein, während der TOP-HAIR Messe 2017 beklagte er, dass die viele Friseure nicht bereit sind, angebotene Updates zu erwerben und zu nutzen. So seine Aussage.

Darum hier einmal der Hinweis, da uns auch immer wieder Anfragen zu diesem Thema erreichen:

sofern von einem Hersteller Updates angeboten werden, die zur Anpassung und Sicherheit neuer Vorschriften egal ob bei der GoBD oder Datenschutz dienen, sind die Nutzer (Friseure) gesetzlich verpflichtet diese zu erwerben und zu installieren.

Zurück zu ECS: klare Aussage von Herrn Bögelein war: RUHE BEWAHREN.

Nach seiner Auskunft ist keinerlei Handlungsbedarf erforderlich. Bögelein verweist darauf, dass ECS dieses Jahr bereits über 100 Steuerprüfungen ohne Beanstandungen begleitet hat und den durch die EU-DSGVO bedingten AV Vertrag zur Verfügung stellt.

Im Netz tauchen indess Fragen auf:
woher hat Star-Online Software GmbH die Daten der Anwender? 
wieso wird die Vorbereitung zum Manipualtionsschutz (ab 2020) angeboten, obwohl es in der BRD noch keine Richtlinien hierfür gibt?
in der Diskussion auch: die Zahlungsmodalitäten die hier Online getätigt werden sollen. (Sepa Lastschrift) 

Es bleiben Fragen, die wohl erst noch rechtlich geklärt werden müssen.
Von beiden Seiten wurden uns Stellungnahmen zugesagt, die aber derzeit noch rechtlich vor Veröffentlichung geprüft werden.
Sobald wir diese empfangen, stehen sie auch unseren Lesern zur Verfügung.

Wir wollen, dürfen und können hierzu keine Empfehlungen aussprechen, werden unserer Informationspflicht aber unparteiisch nachkommen und hier aktuell das publizieren, was uns (geprüft) zugegangen ist. 

1) Schreiben an alle EuroCIS & CloudCIS Nutzer 
2) Stellungnahme ECS vom 30.05.2018 um 14:45 Uhr
3) Stellungnahme Star-Online Software GmbH vom 30.05.2018 um 15:00 Uhr
4) Pressemeldung ECS GmbH vom 31.05.2018 

 

 

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