Das Jugendarbeitsschutzgesetz sagt aus, dass Jugendliche nur an fünf Tagen der Woche arbeiten dürfen.
Bei minderjährigen Lehrlingen sind dies maximal acht Stunden pro Tag - somit insgesamt 40 Stunden die Woche.
● Ein Erwachsener darf bis zu 48 Stunden pro Woche arbeiten.