Verlangt der Ausbilungsbetrieb ein einheitliches Erscheinungsbild der Angestellten, dann muss er die Arbeitskleidung bezahlen.
Dazu zählt der Blaumann mit Firmenlogo, sowie auch die Schutzkleidung. Die Schutzkleidung ist im Arbeitsschutz- oder Hygienerecht vorgeschrieben.
● Für alles weitere muss der Azubi selber aufkommen.