Ausbildungsvergütung

Sie muss mindestens jährlich ansteigen.

Das Berufsbildungsgesetz verpflichtet den Ausbildungsbetrieb dazu, dem Azubi einen angemessenen Lohn zuzahlen.

Dieser muss mindestens einmal im Jahr ansteigen.
Abhängig von der Höhe dieser Vergütung sind auch die tarifvertraglichen Regelungen

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