Berufsbekleidung

Wer bezahlt wenn es eine Kleiderordnung gibt?

Verlangt der Ausbilungsbetrieb ein einheitliches Erscheinungsbild der Angestellten, dann muss er die Arbeitskleidung bezahlen.

Dazu zählt der Blaumann mit Firmenlogo, sowie auch die Schutzkleidung. Die Schutzkleidung ist im Arbeitsschutz- oder Hygienerecht vorgeschrieben.

● Für alles weitere muss der Azubi selber aufkommen.

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