Das Berufsbildungsgesetz verpflichtet den Ausbildungsbetrieb dazu, dem Azubi einen angemessenen Lohn zuzahlen.
Dieser muss mindestens einmal im Jahr ansteigen.
Abhängig von der Höhe dieser Vergütung sind auch die tarifvertraglichen Regelungen
Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 05.12.2024
Das Berufsbildungsgesetz verpflichtet den Ausbildungsbetrieb dazu, dem Azubi einen angemessenen Lohn zuzahlen.
Dieser muss mindestens einmal im Jahr ansteigen.
Abhängig von der Höhe dieser Vergütung sind auch die tarifvertraglichen Regelungen