Wenn die Ausbildung gefährdet ist, dann können hier Nachhilfestunden zum Erfolg führen.
Durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) können schulische oder auch sprachliche Probleme behoben werden. Die Agentur für Arbeit kommt für die anfallenden Kosten auf.
Wenn der Auszubildende für die abH freigestellt wird, dann kann der Betrieb teilweise die Ausbildungsvergütung von der Agentur für Arbeit erstattet bekommen.
● Im Ausbilungsvertrag sollte niedergeschrieben sein, dass der Azubi sich dazu verpflichtet, bei schlechten Leistungen an ausbildungsbegleitenden Hilfen teilzunehmen.