Eine Freistellung erfolgt für die Berufsschule, für die überbetriebliche Unterweisung und auch für die Prüfungen.
Zudem bekommen Azubis, welche minderjährig sind, einen freien Tag für die Nachuntersuchung (das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt dies vor) und vor der Gesellenprüfung.
Ist ein Azubi schwanger, dann muss die Möglichkeit gegeben werden, die Termine von Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen.
● Bei allen Fällen ist der Betrieb dazu verpflichtet weiterhin den Lohn zu zahlen!