Falls der Lehrling die Gesellenprüfung nicht schafft, hat er die Möglichkeit dies erneut zweimal zu versuchen.
Die Verlängerung der Ausbildung muss er aber möglichst schnell nach Bekanntwerden der Prüfungsergebnisse verlangen - spätestens zwei Wochen nach Ausbildungende.
● Der Betrieb zahlt weiterhin die Ausbildungsvergütung, sie richtet sich normalerweise nach dem letzten Lohn.