Im Ausbildungsvertrag wird festegelgt, über welchen Zeitraum sich die Probezeit erstreckt. Dies sind zwischen einem und vier Monate. Wenn der Azubi mehr als 1/3 dieser Zeit gefehlt hat, dann wird sie um die Ausfallzeit verlängert.
In der Probezeit kann der Lehrling, sowie auch der Betrieb ohne eine Begründung die Kündigung aussprechen.
Sie ist aber nur dann wirksam, wenn sie in schriftlicher Form erfolgt - und wenn der Azubi minderjährig ist, an die Eltern geht.
Die Kündigung muss in ihrer schriftlichen Form spätestens am letzten Tag der Probezeit den Lehrling erreichen.