Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 19.11.2024

Kündigung

Über die Wirksamkeit einer Kündigung


Wenn die Zeit bis zur Prüfung nur noch kurz ist, dann ist es gar nicht so leicht zu kündigen.


Die Kündigung muss:

● Immer schriftlich sein!


Es gibt auch verschiedene Kündigungen:

● Verhaltensbedingte:
Sie wird ausgesprochen, wenn der Lehrling - auch trotz früherer Abmahnung - erneut gegen seine Pflichten (stehen im Ausbildungsvertrag) verstößt.

● Personenbedingte:
Hierbei muss der Inhaber des Betriebes beweisen, dass der Lehrling dauerhaft nicht in der Lage ist, den Beruf auszuüben. Dies gelingt aber selten.

● Betriebsbedinge:
Sie tritt ein, wenn der Betrieb beispielsweise geschlossen wird.

Ist der Lehrling minderjährig, dann muss die Kündigung an die Eltern gehen - ansonsten ist sie nicht wirksam.

Die Kündigung kann den Azubi in die Hand gegeben werden - wichtig ist hierbei aber, sich diesen Empfang schriftlich mit einer Unterschrift vom Azubi bestätigen zu lassen.
Wird die Kündigung per Post zugestellt, dann sollte auf ein auf ein Einwurfeinschreiben geachtet werden.

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