Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (zuständig ist der Zoll) überprüfte deutschlandweit Friseursalons, u.a. hinsichtlich des Mindestlohns und ordnungsgemäßer Anmeldung bei der Sozialversicherung.
Zu dieser Aktion liegen uns bisher folgende Erkenntnisse vor:
Köln: der Kölner Zoll überprüfte Betriebe im Rheinland, Rhein-Sieg Kreis und oberbergischen Kreis. 85 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren im Einsatz und überprüften 135 Friseursalons und Barber Shops,mit 340 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
In sechs Fällen fehlten die Meldungen zur Sozialversicherung
in vier Fällen gibt es Anhaltspunkte für den Missbrauch von Sozialleistungen,
drei Arbeitnehmer wurden ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis angetroffen.
In Rheinland-Pfalz und im Saarland 69 Friseursalons und Barbershops überprüft.
Von den Kontrollen sind demnach insgesamt 142 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen betroffen
In zehn Fällen stellten die Beamten demnach einen Verstoß gegen den Mindestlohn und einen unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen fest.
Zweimal habe es eine unerlaubte Beschäftigung von Ausländern gegeben, so die Polizei.
Außerdem stellten die Beamten in 13 Fällen eine fehlende Anmeldung bei der Sozialversicherung fest.
In Hessen sind 120 Damen- und Herrenfriseure vom Zoll kontrolliert worden.
In sieben Fällen wurden Ermittlungen wegen Betrug und Steuerhinterziehung aufgenommen.
Das Hauptzollamt Heilbronn beteiligte sich ebenfalls an dieser bundesweiten Aktion. 61 Friseursalons und Barbershops mit insgesamt 144 Arbeitnehmern wurden überprüft.
In sieben Fällen geht es um Verstöße gegen die Meldepflichten zur Sozialversicherung,
in drei Fällen um das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, 17 Fälle beziehen sich auf den Verstoß gegen das Mindestlohngesetz,
in vier Fällen geht es um Arbeitsgenehmigung sowie je ein Mal um Leistungsmissbrauch und Verstoß gegen die Handwerksordnung.
"Der überwiegende Teil der Sachverhalte, denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit jetzt nachgehen wird, ergab sich nicht in überprüften Friseurbetrieben, sondern in den Barbershops," erklärte Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn
Frankfurt hatte 27 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Überprüft wurden 14 Friseursalons und Barber Shops sowie dort 29 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Zweimal ergab sich der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit,
in drei Fällen gab es Hinweise auf Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz.
Wie wir von Friseuren selbst erfahren, gab es weitere Kontrollen in Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hessen, Bayern, Thüringen, Brandenburg.
Von dort liegen uns allerdings noch keine Ergebnisse vor
Viele der besuchten Friseure bestätigen ein freundliches und zuvorkommendes Auftreten des Zolls, die Stimmen über ein Für und Wider sind sehr unterschiedlich.
Vielfach wurde beanstandet, dass größere (steuerzahlende) Betriebe geprüft wurden, während Barber Shops und Kleinstunternehmen nur Häuser weiter verschont blieben