Bereits seit 2016 besteht das Bündnis zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV), dem Bundesfinanzministerium (BMF) und ver.di.
Gemeinsam mit der Unterstützung der Zollbehörde (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) konnte die Kontroll- und Sanktionseffizienz in den letzten Jahren sichtbar gesteigert werden.
Im Jahr 2020 konnten trotz der Corona-Pandemie 1.913 Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Friseursalons durchgeführt werden. Insgesamt konnten 2020 866 Strafverfahren wegen Beitragsvorenthaltung und Leistungsmissbrauch abgeschlossen werden.
Im Vorjahr waren es trotz höherer Kontrolldichte noch 764 Strafverfahren und 2018 nur 537.
Es wurden aber nicht nur Geldstrafen, sondern auch in Einzelfällen Freiheitsstrafen verhängt, deren Steigerungsrate bei fast 400 Prozent liegen.
Auch die Geldbußen, für die im Jahre 2020 abgeschlossenen 662 Ordnungswidrigkeitsverfahren, konnten im Referenzzeitraum um 300 Prozent gesteigert werden. Diese Zahlen zeigen einmal mehr, dass der Druck auf unberechtigt geführte Friseursalons aufrechterhalten werden muss. Der Zentralverband ermutigt weiterhin zu erhöhter Sensibilität bei allen beteiligten Institutionen, wie Zoll, Ordnungsamt, Handwerkskammer, Polizei oder Steuerfahndung und letztlich auch der Öffentlichkeit.
Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) vertritt als Bundesinnungsverband die Gesamtinteressen des deutschen Friseurhandwerks. In ihm sind 12 Landesinnungsverbände zusammengeschlossen, deren Mitgliederbasis rund 260 Friseur-Innungen bilden. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es mehr als 80.000 Friseursalons mit über 240.000 Beschäftigten und rund 20.000 Auszubildenden. Der Jahresumsatz liegt bei über 7,5 Milliarden Euro. Präsident des Zentralverbandes ist Harald Esser, Hauptgeschäftsführer ist Jörg Müller. Sitz der ZV-Geschäftsstelle ist Köln.