Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

Wettbewerbsverzerrung durch Kleinstselbstständige

Die Freigrenze wurde auf 22.000 Euro angehoben.


Sogenannte Kleinstselbstständige und „Mikrosalons“ im Friseurhandwerk führen zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen, die vor allem zulasten der nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen agieren. Steuerprivilegierte Mikrobetriebe stellen eine massive und unfaire Konkurrenz im Friseurhandwerk dar, denn mit einem Jahresumsatz von 17.500 Euro (Umsatzsteuergrenze bis 31.12.2019) können sie ihre Dienstleistungen mehrwertsteuerfrei und damit konkurrenzlos günstig – mit einem Kostenvorteil von 19 Prozent – anbieten. Ab 01.01.2020 wurde diese Freigrenze nun auf 22.000 Euro angehoben.  

Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat haben das dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEH III) bereits im vergangenen Oktober verabschiedet. Trotz zahlreicher Vorschläge und Widerstände aus dem Handwerk, die seitens des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) im Rahmen der Mittelstandsinitiative aufgegriffen wurden, blieb das Gesetz im Endeffekt unverändert.  

Aus Sicht des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) ist das enttäuschend. Insbesondere die Heraufsetzung der Umsatzsteuergrenze in § 19 UStG von 17.500 € auf 22.000 € ab dem 01.01.2020 ist ein falsches Signal. Dagegen hatte sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bis zuletzt mit Nachdruck und Unterstützung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ausgesprochen. Umso mehr wird der Zentralverband in der politischen Arbeit seine Forderungen hinsichtlich der wettbewerbsverzerrenden und strukturnegativen Effekte einer solchen faktischen „Umsatzsteuerbefreiung“ aufrechterhalten.  

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) vertritt als Bundesinnungsverband die Gesamtinteressen des deutschen Friseurhandwerks. In ihm sind 13 Landesinnungsverbände zusammengeschlossen, deren Mitgliederbasis rund 260 Friseur-Innungen bilden. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es mehr als 80.000 Friseursalons mit über 230.000 Beschäftigten und rund 21.000 Auszubildenden. Der Jahresumsatz liegt bei über 7 Milliarden Euro. Präsident des Zentralverbandes ist Harald Esser, Hauptgeschäftsführer ist Jörg Müller. Sitz der ZV-Geschäftsstelle ist Köln

Das könnte Sie auch interessieren

Razzia in NRW

Razzia in NRW

Stundenlöhne von 1.50 €uro beim Billigfriseur
Waschen-Schneiden-Niedriglohn

Waschen-Schneiden-Niedriglohn

Zur Sendung STERN TV 03.02.2013
Nachlese zu STERN TV

Nachlese zu STERN TV

STERN TV Nr.2 - Missstände zu Ungunsten der Mitarbeiter
Warum nur..?

Warum nur..?

Warum nur… immer wieder die Friseurbranche ?
Nicht verfolgte Straftaten

Nicht verfolgte Straftaten

Rene Krombholz - friseur-news.de - fragte den obersten Dienstherrn der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Dr Wolfgang Schäuble
Mindestpreis 50,- Euro

Mindestpreis 50,- Euro

Forderung nach deutlich höheren Dienstleistungspreisen
SYOSS Flagship Salons?

SYOSS Flagship Salons?

Neues gibt es einmal  wieder aus dem Umfeld der C & M Hair Company  zu berichten.
KLIER: Discount gescheitert!

KLIER: Discount gescheitert!

Ende für "Friseur der kleinen Preise!"
KLIER: Discount gescheitert!

KLIER: Discount gescheitert!

Ende für "Friseur der kleinen Preise!"
Hauptmenü