Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 21.11.2025

Neues Gesetz - Handlungsbedarf

Friseursalons ab sofort zu strengeren Maßnahmen verpflichtet


Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit verpflichtet Friseursalons ab sofort zu strengeren Maßnahmen: Mitarbeiter müssen jederzeit einen Ausweis mitführen, Arbeitgeber haben eine Informationspflicht gegenüber ihren Mitarbeitenden.
Verstöße können empfindliche Strafen zur Folge haben. 

Die Bundesregierung hat im Herbst 2025 das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung verabschiedet. Jetzt wird es gültig, damit rückt das Friseurhandwerk stärker in den Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Ziel ist es, illegaler Beschäftigung, Steuerbetrug und Umgehung von Sozialabgaben konsequenter zu begegnen und fairen Wettbewerb zu sicher. 

Für Friseure bedeutet das genau:

Ausweispflicht: 
Alle Beschäftigten in Friseur- und Kosmetikbetrieben müssen künftig ihren Personalausweis oder ein gleichwertiges Dokument während der Arbeitszeit griffbereit haben. Bei Kontrollen durch den Zoll ist dieser vorzulegen.

Sofortmeldepflicht: 
Neue Mitarbeiter müssen vor Arbeitsbeginn digital bei der Sozialversicherung gemeldet werden. Spätere Nachmeldungen sind nicht mehr zulässig.

Hinweispflicht des Arbeitgebers: 
Saloninhaber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über diese neuen Pflichten zu informieren und sicherzustellen, dass die Regeln eingehalten werden. Ein Aushang im Pausenraum oder eine schriftliche Belehrung mit Quittungsbeleg sind empfehlenswert.

Digitale Prüfungen: 
Die Finanzkontrolle erhält Zugriff auf digitale Geschäftsunterlagen und nutzt automatisierte Datenanalysen, um Risiken schneller zu erkennen.

Arbeitszeit
Bitte auch auf die Aufzeichnungspflicht hinsichtlich  der Arbeitszeiten beachten. 

Folgen bei Verstößen

Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen:

Bußgelder bei fehlender Ausweispflicht für den Arbeitgeber aber auch Arbeitnehmer.
Bußgeld bei verspäteter Meldung der Arbeitsaufnahme.

Strafrechtliche Konsequenzen bei nachgewiesener Schwarzarbeit, inklusive Rückzahlung von Sozialabgaben und Steuern.

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