Bereits im Mai 2019 hatte sich der europäische Gerichtshof hinsichtlich einer systematischen Arbeitserfassung entschieden. Dieses Gesetz wurde, durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts im September 22, auch für deutsche Betriebe verbindlich. Damit sind nach der Entscheidung des BAG alle Unternehmen jeder Branche und Größe verpflichtet, die Arbeitszeit umfassend zu erfassen. Übergangsfristen gibt es keine.
Zusammenfassend sei gesagt:
Das Gesetz gilt für alle Branchen, alle Berufe (mit ganz wenigen speziellen Ausnahmen)
alle Arbeitszeiten müssen erfasst werden,
nicht nur Überstunden, Sonnen und Feiertagsarbeit, sondern jede gearbeitete Minute
Eine genaue Vorgabe, wie oder welches Zeit Erfassungssystem verwendet werden muss, (ob digital oder analog) ist nicht vorgegeben.
Im Mindestlohngesetz und im Arbeitnehmerentsendegesetz finden sich für bestimmte Branchen schon heute Regelungen zum Umfang und zur Dauer der Aufbewahrung der Dokumentation. Am umfangreichsten ist dabei § 19 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz:
"... der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und, soweit stundenbezogene Zuschläge zu gewähren sind, unter Angabe des jeweiligen Zuschlags Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit, die einen Anspruch auf den Zuschlag begründet, spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren."
Bei einem Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz erwarten Arbeitgeber gemäß § 22 Abs. 2 ArbZG Bußgelder zwischen 80 und maximal 30.000 Euro.
Zur Zeit wird dieses aber (noch) kaum kontrolliert.
Allerdings bieten sich für kleinere und mittlere Unternehmen auch Vorteile.
Einmal eingeführt bietet die Arbeitszeiterfassung
- mehr Transparenz für alle Beteiligten
- sie ist ein klarer Nachweis im Fall von Streitigkeiten
- ein Kontrollinstrument zur Einhaltung und zum Nachweis der im Arbeitsvertrag festgehaltenen
Mindest/Höchst Arbeitszeiten.
HINWEIS für Nutzer einer Friseur-Kassenlösung > so einige Softwareangebote enthalten bereits Tools zur Arbeitszeiterfassung.
Welche das sind, lesen Sie hier