Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 09.01.2025

Kleinstunternehmer - neue Freigrenze

Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wird auf 25.000 Euro angehoben


Ab 2025 wird die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer auf 25.000 Euro angehoben. Bedeutet: wer einen Gesamtumsatz im Jahr unterhalb dieser Summe (ohne Mehrwertsteuer) erwirtschaftet, ist von der Umsatzsteuerpflicht (19%) befreit. 

Das wird spannend - insbesondere in der Friseurbranche.
Bisher galt eine Umsatzgrenze von 22.000 € pro Jahr um diese Steuerbefreiung zu nutzen.
Geschätzt 30% der deutschen Friseurunternehmen fielen in diese Kleinstunternehmerregelung.

Der Zentralverband des Friseurhandwerks sieht hier eine Wettbewerbsverzerrungen, da dieser Steuervorteil in der Preiskalkulation genutzt werden kann und eine marktgerechte Preisentwicklung deutlich erschwert. 

Fakts:

- Ab sofort sind Umsätze steuerfrei, wenn der Vorjahresumsatz 25.000 Euro und der laufende Jahresumsatz 100.000 Euro nicht übersteigen

- die Steuerfreiheit muss laut § 19 UStG auf den Rechnungen vermerkt sein

- wird die 100.000 Euro Umsatzgrenze überschritten, entfällt die Steuerbefreiung im gleichen Jahr!

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