Neue gesetzliche Pflicht ab 19. Juni 2026:
Widerrufs-Button für Online‑Verträge
Friseurbetriebe mit Online‑Shop, digitaler Terminbuchung oder Online‑Dienstleistungsverträgen sind betroffen
Ab dem 19. Juni 2026 gilt in Deutschland eine neue gesetzliche Vorgabe zur Umsetzung des EU‑Verbraucherschutzpakets: Unternehmen, die online Waren verkaufen, Dienstleistungen anbieten oder verbindliche Online‑Terminbuchungen ermöglichen, müssen auf ihrer Website oder in ihrer App eine leicht zugängliche Widerrufsfunktion bereitstellen.
Was bedeutet das für Friseurbetriebe?
Auch Salons sind betroffen, wenn:
über die Website oder App Produkte verkauft werden (Shop, Gutscheine, Pflegeprodukte)
verbindliche Termine online gebucht werden (z. B. über Buchungssysteme)
Dienstleistungen digital abgeschlossen werden (z. B. Abo‑Modelle, Mitgliedschaften)
Verbraucher:innen müssen den Vertrag künftig genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben – etwa über einen gut sichtbaren Button „Vertrag widerrufen“.
Was bedeutet das für Salons mit Online‑Terminplanern?
Viele Salons nutzen externe Buchungssysteme wie Shore, Phorest, Treatwell, Timify, Planity oder eigene Plugins.Wichtig ist die klare Unterscheidung:
1. Verbindliche Online‑Terminbuchung = Widerrufs‑Button Pflicht
Sobald der Kunde online einen Termin rechtsverbindlich bucht, entsteht ein Dienstleistungsvertrag. Damit gilt die neue Regelung vollständig.
Der Betreiber des Terminplaners muss technisch ermöglichen, dass ein Widerruf genauso einfach möglich ist wie die Buchung.
Das bedeutet:
Der Anbieter des Buchungssystems muss einen Widerrufs‑Button bereitstellen.
Der Salon muss sicherstellen, dass dieser Button sichtbar eingebunden ist.
Die Widerrufsbelehrung muss aktualisiert werden.
2. Termin‑Anfrage / unverbindliche Anfrage = keine Pflicht
Wenn die Salon Website nur eine Terminanfrage über ein Formular oder per E‑Mail ermöglicht, entsteht noch kein Vertrag. Dann ist kein Widerrufs‑Button erforderlich.
Aber: Sobald der Salon die Anfrage bestätigt und der Kunde zustimmt, wird der Vertrag verbindlich – ab diesem Moment gelten die Regeln.
Wer trägt die Verantwortung?
Technische Umsetzung → Anbieter des Terminplaners
Der Buchungssystem‑Betreiber muss:
den Widerrufs‑Button bereitstellen
die Funktion technisch korrekt abbilden
die Dokumentation des Widerrufs ermöglichen
Rechtliche Umsetzung → der Salon
Der Salon bleibt verantwortlich für:
die korrekte Widerrufsbelehrung
die korrekte Einbindung des Buttons
die Information der Kunden im Buchungsprozess
die Dokumentation, falls der Kunde zustimmt, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht wird (z. B. bei kurzfristigen Terminen)
Was müssen Friseurbetriebe jetzt tun?
1. Terminplaner‑Anbieter kontaktieren
Fragen, ob und wann der Anbieter:
den Widerrufs‑Button integriert
die rechtlichen Texte aktualisiert
die Dokumentation des Widerrufs ermöglicht
2. Eigene Website prüfen
Wird ein verbindlicher Termin gebucht?
Ist der Widerrufs‑Button sichtbar?
Ist die Widerrufsbelehrung aktuell?
Sind die Hinweise im Buchungsprozess korrekt?
Was Friseurbetriebe mit Online‑Shops jetzt tun müssen
Die neue Widerrufs‑Pflicht betrifft nicht nur Terminbuchungen, sondern auch alle Salon‑Webshops, in denen Produkte, Gutscheine oder digitale Leistungen verkauft werden. Entscheidend ist: Sobald ein Kauf online abgeschlossen wird, muss der Widerruf genauso einfach möglich sein wie der Kauf selbst.
Damit Salons rechtssicher bleiben, sind folgende Schritte notwendig:
1. Shop‑System prüfen: Gibt es bereits eine Widerrufsfunktion?
Viele Shop‑Systeme (WooCommerce, Shopify, Jimdo, Wix, Shopware usw.) müssen die neue Funktion erst bereitstellen.
Salons sollten jetzt prüfen:
Gibt es einen sichtbaren Button „Vertrag widerrufen“ im Kundenkonto oder im Bestellbereich?
Ist der Button ohne Login erreichbar, wenn der Kauf ohne Konto möglich war?
Wird der Widerruf technisch dokumentiert (Zeitpunkt, Bestellnummer, Bestätigung)?
Wenn das System diese Funktion noch nicht anbietet, muss der Betreiber des Shopsystems nachrüsten.
2. Verantwortung: Wer muss was tun?
Technische Umsetzung → Shop‑Anbieter
Der Betreiber des Shop‑Systems ist verpflichtet:
den Widerrufs‑Button bereitzustellen
die Funktion technisch korrekt abzubilden
die Widerrufserklärung zu dokumentieren
Rechtliche Umsetzung → der Salon
Der Salon bleibt verantwortlich für:
die korrekte Widerrufsbelehrung
die korrekte Einbindung des Buttons
die Information der Kunden im Bestellprozess
die Prüfung, ob Ausnahmen gelten (z. B. geöffnete Kosmetikprodukte, digitale Inhalte)
Wichtige Hinweise für Friseure
Gutscheine fallen ebenfalls unter die Pflicht.
Digitale Inhalte (z. B. Video‑Workshops, Online‑Beratung) haben besondere Regeln.
Geöffnete Pflegeprodukte können vom Widerruf ausgeschlossen sein – aber nur mit korrekter Belehrung.
Bei fehlender Widerrufsfunktion drohen Abmahnungen und verlängerte Widerrufsfristen.
Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung von Microsoft Copilot erstellt und dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle rechtliche Prüfung im Einzelfall nicht ersetzen.