Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro brutto pro Stunde auf 13,60 Euro. 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen. Arbeitgeber:innen müssen ihre Lohnabrechnungen entsprechend anpassen. Mit dem steigenden Mindestlohn erhöht sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs – sie liegt ab 2026 bei 603 Euro brutto monatlich und steigt 2027 auf 633 Euro.
Zusätzlich wird auch die Mindestausbildungsvergütung angepasst. Die neuen Vergütungssätze wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gelten für alle Auszubildenden, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 eine duale Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) beginnen. Die Vergütung im ersten Ausbildungsjahr erhöht sich gegenüber 2025 um 6,2 Prozent auf 724 Euro monatlich. Die weiteren Ausbildungsjahre werden prozentual darauf aufgebaut und betragen 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr.
Quelle: ZV Bild: Bundesregierung