Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung obliegt dem Zoll, insbesondere der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Diese ist bundesweit tätig und überprüft die Einhaltung arbeits-, sozial- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften.
Zu den zentralen Aufgaben des Zolls zählen unter anderem:
- die Aufdeckung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung,
- die Kontrolle ordnungsgemäßer Beschäftigungsverhältnisse,
- die Überwachung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns,
- die Prüfung von Arbeitszeiten sowie Melde- und Aufzeichnungspflichten,
- die Kontrolle von Aufenthalts- und Arbeitsberechtigungen von Beschäftigten.
Prüfungen können unangekündigt erfolgen und sowohl laufende als auch zurückliegende Zeiträume betreffen. Mit der Aufnahme des Friseurhandwerks in den Branchenkatalog des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes rückt die Branche stärker in den Fokus der Kontrolltätigkeit.
Zentrale Pflichten für Friseurbetriebe
Durch die Einstufung als Risikobranche gelten insbesondere folgende Pflichten:
- Mitführung von Ausweisen:
Alle im Betrieb tätigen Personen müssen ein gültiges Ausweisdokument mitführen. Arbeitgeber:innen müssen die Mitarbeitenden darüber schriftlich und nachweisbar informieren. - Sofortmeldepflicht:
Neue Beschäftigte sind spätestens mit Arbeitsbeginn elektronisch bei der Sozialversicherung anzumelden. - Arbeitszeiterfassung:
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt werden. Die Erfassung muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen. - Mitwirkung bei Prüfungen:
Betriebe müssen Kontrollen dulden, Auskünfte erteilen und relevante Unterlagen bereitstellen.
Auch nach dem Nachweisgesetz gelten für Arbeitsverträge im Friseurhandwerk verbindliche Fristen für wichtige Angaben:
- Am ersten Arbeitstag müssen Beschäftigte schriftlich über Grunddaten wie Namen der Parteien, Arbeitszeit und Vergütung informiert werden.
- Innerhalb der ersten Woche sind zusätzliche Vertragsinhalte schriftlich niederzulegen, z. B. Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung und Dauer des Arbeitsverhältnisses.
- Innerhalb eines Monats müssen weitergehende Angaben folgen, etwa zu Urlaub, Probezeit, Kündigungsfristen oder betrieblicher Altersvorsorge.
Wichtig: Diese Angaben müssen in schriftlicher Form erfolgen — digitale Alternativen ersetzen sie nicht.
Bußgelder
Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen:
- bis 50.000 € z. B. unerlaubtes Handwerk, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
- bis 30.000 € z. B. Verstöße gegen Mitwirkungs- und Vorlagepflichten
- bis 5.000 € z. B. fehlendes Mitführen oder verspätetes Vorlegen eines Ausweises
- bis 1.000 € geringfügigere Ordnungswidrigkeiten
Die FKS darf Betriebe unangekündigt prüfen, Geschäftsräume betreten, Personen befragen und Unterlagen einsehen – auch rückwirkend. Prüfungen erfolgen zunehmend risikoorientiert und datenbasiert