Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

Unfallverhütungsvorschrift

Unfallverhütungsvorschrift und Elektro Unfallverhütungsvorschrift




Elektrische Geräte und Leistungen unterliegen dem Verschleiß. Sie werden beschädigt oder wegen neuer technischer Entwicklung ausgetauscht. Deshalb müssen alle elektrischen Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen geprüft werden. Das muss durch Fachleute mit geeigneten Prüfgeräten geschehen. Eine gewissenhafte Kontrolle- und ggf. fachmännische Reparatur durch eine Elektrofachkraft dient letztlich Ihrer persönlichen Sicherheit.. Defekte elektrische Betriebsmittel sind sofort der Benutzung zu entziehen.

Um Elektrogeräte und -werkzeuge gefahrlos benutzen zu können, sind vor der Benutzung folgende Punkte zu beachten : Das Gerät muss eine unbeschädigte Zuleitung haben.

Die Steckvorrichtung muss ordnungsgemäß angeschlossen und unbeschädigt sein . Die Geräte müssen fachmännisch gepflegt und überwacht werden. Die Wiederholungsprüfung muss durchgeführt worden sein.

Bewegliche Geräte müssen alle 4 Wochen, fest installierte Geräte alle 6 Monate überprüft werden! Außerdem: Föns oder Haarschneidemaschinen mit Kabel sind einer Sichtüberprüfung vor jedem Gebrauch zu unterziehen!

Übertrieben? Wer nimmt das schon so genau? Vorsicht! Passiert ein Unfall können Fragen auftauchen !

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