Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

Arbeitssicherheitsgesetz

Jeder Betrieb mit mindestens einem Arbeitnehmer muss durch einen Betriebsarzt


und eine Sicherheitskraft betreut werden. Das ist eine Forderung des
Arbeitssicherheitsgesetzes.

Der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit suchen Ihren Betrieb auf, Sie analysieren wo Gefahren lauern können uns geben ihnen Hinweise, was sie beachten, vielleicht auch ändern müssen.

Beide beraten Sie und ihre Arbeitnehmer in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit müssen über die erforderlichen fachkundlichen Voraussetzungen verfügen.

Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte leisten kompetente Fachberatung; sie sind keine Schnüffler oder Kontrolleure.Sie kennen sich mit den Vorschriften aus und schlagen ihnen Maßnahmen vor, um Mängel zu beseitigen. Aber sie geben ihre Beobachtungen nicht an andere Stellen weiter, sie sind auch nicht berechtigt, Ihnen Weisungen zu erteilen.

Jeder Betrieb muß jährlich einmal von einer Sicherheits-Fachkraft und einem Betriebsarzt überprüft werden. Das ist zwingend vorgeschrieben !
Dieses wird nicht von allen Betrieben eingehalten, wurde in der Vergangenheit auch nicht sehr streng kontrolliert. Derzeit sind aber in der Zusammenarbeit von Berufsverbänden und der Berufsgenossenschaft Änderungen abzusehen die schon im nächsten Jahr aktuell werden.

Eine Überprüfung auf Einhaltung wird wohl dazugehören, wobei vielleicht auch ein Blick darauf geworfen werden wird wie die Überprüfungen in der Vergangenheit aussahen.

Wichtig: Passiert ein Arbeitsunfall, taucht eine Berufskrankheit auf oder ähnliches, wird sofort überprüft ob Sie die vorgeschriebenen Untersuchungen eingehalten haben. Wenn nicht drohen Regressansprüche und Zwangsgelder

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