Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

Informationspflicht !

Informationspflichten für Handwerker


und andere Gewerbetreibende nach der Dienstleistungs-Informationsverordnung (DLInfoVO)


Eine neue Verordnung des Bundeswirtschaftministeriums legt den Unternehmern ab sofort neue Informationspflichten auf. Für Friseurbetriebe gelten folgende Regelungen:

Achtung:

Es ist wahrscheinlich, dass Trittbrettfahrer versuchen werden, Betrieben kostenpflichtig abzumahnen, wenn die neuen Vorschriften nicht beachtet werden, ähnlich wie bei einem fehlendem Impressum.


A) Ständige Informationspflichten

Der Friseur ist verpflichtet, die nachfolgenden Informationen dem Kunden vor Erbringung der Dienstleistung in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen, und zwar wahlweise

1. dem Dienstleistungsempfänger von sich aus mitzuteilen,

2. am Ort der Leistungserbringung oder des Vertragsschlusses so vorzuhalten, dass sie dem Dienstleistungsempfänger leicht zugänglich sind,

3. dem Dienstleistungsempfänger über eine von ihm angegebene Adresse elektronisch leicht zugänglich zu machen oder

4. in alle von ihm dem Dienstleistungsempfänger zur Verfügung gestellten ausführlichen Informationsunterlagen über die angebotene Dienstleistung aufzunehmen.


Es empfiehlt sich also ein Aushang oder ein Verweis auf eine entsprechende Internetseite in jeder Filiale; wenn die Dienstleistung als mobiler Friseur durchgeführt wird, auch auf einer Visitenkarte o.a.


Name, Vorname
bei juristischen Personen: genaue Firmenbezeichnung unter Angabe der Rechtsform und des gesetzlichen Vertreters

Anschrift
der Niederlassung, ggf. abweichende ladungsfähige Anschrift

Telefonnummer, Faxnummer oder Email
(Telefon- und Fax-/Email-Pflicht!)

Berufsbezeichnung, Land der Verleihung
d.h. 'Meister im Friseurhandwerk, Titel verliehen in der Bundesrepublik Deutschland', oder 'Ausübungsberechtigter gem. § 7 b HWO,' o.a.

• Registereintrag, soweit vorhanden (Handelregister, Vereinsregister) mit Angabe des Registergerichts und der Registernummer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit vorhanden.

ABG, soweit vorhanden

Berufshaftpflichtversicherung, soweit abgeschlossen, Name und Anschrift des Versicherers, räumlicher Geltungsbereich der Versicherung

Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen, soweit vorhanden

Handwerkskammer, Name und Anschrift

Innung, Name und Anschrift, soweit Mitglied


B) Auf Verlangen sind weiter zur Verfügung zu stellen:

• Mitteilung über die Geltung der Handwerksordnung für den Betrieb und Verweis auf deren Zugänglichkeit (z.B. Internet)

• Angaben zu den vom Dienstleistungserbringer ausgeübten multidisziplinären Tätigkeiten und den mit anderen Personen bestehenden beruflichen Gemeinschaften, die in direkter Verbindung zu der Dienstleistung stehen und, soweit erforderlich, zu den Maßnahmen, die er ergriffen hat, um Interessenkonflikte zu vermeiden (für den Friseur nicht relevant)

• die Verhaltenskodizes, denen er sich unterworfen hat, die
Adresse, unter der diese elektronisch abgerufen werden können, und die Sprachen, in der diese vorliegen, und falls er sich einem Verhaltenskodex unterworfen hat oder einer Vereinigung angehört, der oder die ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorsieht, Angaben zu diesem, insbesondere zum Zugang zum Verfahren und zu näheren Informationen über seine
Voraussetzungen.

z.B. also ein Hinweis auf Innungen oder Fachvereinigungen, einen solchen Verhaltenskodex oder eine Schlichtungsstelle haben.

Diese in B). genannten Informationen sind auch in sämtliche ausführlichen Informationsunterlagen des Unternehmens über die angebotenen Dienstleistungen aufzunehmen, also z.B. in eine umfangreiche Internetseite.

Die Nichtbefolgung der Regelungen kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

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