Verordnung über Arbeitsstätten(Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV):
Dieses Werk umfasst in der Originalversion einige Bände, in Taschenbuchausgaben sind die wichtigsten Paragraphen zusammengefasst.
Das Wichtigste im Überblick:
In Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der angewandten Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein. Wird für die nach Satz 1 erforderliche Atemluft durch eine lüftungstechnische Anlage (Lüftungsanlagen, Klimaanlagen) gesorgt, muß diese jederzeit funktionsfähig sein
Den Arbeitnehmern sind in der Nähe der Arbeitsplätze besondere Räume mit einer ausreichenden Zahl von Toiletten und Handwaschbecken (Toilettenräume) zur Verfügung zu stellen. Wenn mehr als fünf Arbeitnehmer verschiedenen Geschlechts beschäftigt werden, sollen für Frauen und Männer vollständig getrennte Toilettenräume vorhanden sein.
Werden mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt, müssen die Toilettenräume ausschließlich den Betriebsangehörigen zur Verfügung stehen.
Des weiteren finden sich in der Arbeitsstättenverordnung alles weitern Vorgaben für Fußböden, Fenster, Lüftung, Beleuchtung und vieles mehr. Wichtig zu wissen: diese Vorschriften sind unbedingt einzuhalten. Die Sicherheitsfachleute der Innung beraten Sie gerne
