Zentrale Rechtsvorschrift für die Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen ist das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG). Es umfasst eine breite Palette verschiedenster Produkte. Haarfön, Wasserkocher und Minibagger fallen genauso in seinen Anwendungsbereich wie Atemschutzgeräte und komplexe Anlagen.
Das Produktsicherheitsgesetz ist am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten (BGBl I S. 2178) und löste das bis dahin geltende Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab.
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