Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 09.04.2024

Gesetzliche Unfallversicherung

Pflichtmitgliedschaft für Mitarbeiter und Unternehmer


Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Ihre Aufgabe ist es Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. 

Friseurbetriebe und Unternehmer unterliegen hier einer Pflicht-Mitgliedschaft.

Sie leisten Versicherten im Schadenfall betreuende Unterstützung bei der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation und zahlen Entschädigungen zum Ausgleich der finanziellen Folgen eines Schadensfalles.

Die zuständige Berufsgenossenschaft für das Friseurhandwerk und die gesamte Kosmetikbranche ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW). 
www.bgw-online.de 

Nachfolgend finden Sie eine PDF zum Download (oben rechts) über die gesetzlichen Vorgaben zur gesetzlichen Unfallversicherung vom 7. August 1996, BGBl. I S.1254)

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