Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 29.10.2024

Vorsicht ... !

bei der Erstellung einer Handwerks-Homepage.


In der heutigen Zeit besitzt fast jeder Handwerksbetrieb eine eigene Homepage. Durch die häufigere Nutzung des Medium Internet im gewerblichen Bereich hat sich ein dort ein neues Geschäftsfeld entwickelt. Es wird „Abmahnindustrie“ genannt, was bedeutet, dass Spezialisten strukturiert nach Mängeln an Homepages suchen und dies für viel Geld beim Homepagebetreiber abmahnen.

Die folgenden Tipps sollen vor Strafe schützen, denn Ungewissheit schützt nicht davor! Im Einzelfall wird aufgrund der unterschiedlichen Variationen auch eine Rechtsberatung empfohlen.


1. Wahl des Domainnamens

Sie ist die sogenannte Visitenkarte, muss identifizieren und merkbar sein.
Jede Domain ist nur einmal verfügbar, somit kam es die letzten Jahre häufig zu Rechtsstreitigkeiten.

● Kein verwenden von Prominenten (z.B. www.steffi-graf.de), Ortsnamen (z.B. www.Hilden.de) oder fremden Marken / Firmennamen (z.B. www.bauhaus.de).

● Auch keine bewussten Tippfehler, die Ähnlichkeit mit Marken haben (z.B. www.Samsunk)

● Achtung bei Phantasienamen, es können fremde Marken verletzt werden (z.B.myzimmermann.de)

● Vorsicht ist geboten, wenn Ortsnamen in Verbindung sind (z.B. www.schreiner-hilden.de)

● Superlativen sind mit Vorsicht zu benutzen, da sonst wettbewerbsrechtliche Folgen drohen können (z.B. www.bester-zimmermann-hilden.de)

Wenn der Domainname schon dem Spezialisten Fehler aufweist, dann wird sicherlich die ganze Homepage überprüft. Auf sowas können leicht hohe Kosten folgen, da die Streitwerte sehr hoch sind (ab beispielsweise 10.000€).


2. Zulässige Domainnamen

Erlaubt sind in der Regel eine Kombination aus dem eigenen Vor- und Nachnamen oder dem Firmennamen, schwierig wird es nur dann, wenn es gleichnamige Personen oder Firmen gibt, die um die Domain streiten. Oftmals wird dem bekannterem Betrieb bzw. der bekannteren Person die Domain zugesprochen.


3. Impressum – die Abmahnfalle

Das Impressum ist ein sehr beliebter Stolperstein, welcher mit hohen Kosten verbunden seien kann. Es dient dazu, dass leicht festzustellen ist wer der Homepagebetreiber ist.

● Keine falschen /unvollständigen Angaben zum Namen, Vertretungsberechtigten, Steuernummer, Handelsregister oder Registriernummer.

● Impressum sollte leicht erkennbar und immer verfügbar sein.

Fehl- oder auch Falschangaben können zu höhen Streitwerten führen, es kann zu Rechtsanwaltskosten im vierstelligen Bereich kommen. Für Fehlangaben kann es zu behördlichen Ordnungsgeldern bis zu 50.000 € kommen.


4. Disclaimer / Haftungsausschluss

Die Vorstellung dass durch einen Disclaimer die Verantwortlichkeit des Betreibers für Rechtsverletzung ausgeschlossen werden kann, ist falsch !

Dies würde nur dann gelten, wenn zwischen Besitzer und Betreiber vor dem 'Besuch' der Homepage eine haftungsausschließende Vereinbarung geschlossen wurde, was aber in den meisten Fällen nicht der Fall ist. Durch den normalen „Besuch“ der Homepage kommt es in der Regel aber zu keinem Vertrag. Somit bleibt die volle Haftung trotzdem aufrecht und der Betreiber muss für den Inhalt zivilrechtlich, sowie auch gegebenenfalls strafrechtlich haften.

Da viele Besitzer die Disclaimer für rechtlich wirksam halten, werden diese auch weiterhin gerne benutzt.

● Sie sind dennoch nicht rechtswirksam!


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