Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

Friseur-Homepages

Teuere Abmahnungen für Friseurbetriebe


So manchen Friseuren ist in den letzten Monaten ein teures Schreiben in den Salon geflattert: Abmahnung wegen fehlender Inhalte auf der Web oder Facebookseite. Auch kleine und mittlere Betriebe müssen auf ihrer Homepage ein IMPRESSUM enthalten, das gilt auch für FACEBOOK Seiten! Fehlt dieses, kann es teuer werden! Spezielle Anwaltskanzleien haben sich dieses Themas angenommen und versenden Abmahnungen in denen bis zu 3.000,- € gefordert werden.

Grundlage für diese Abmahnungen finden sich im Telemediengesetz (kurz TMG) Jede geschäftlich genützte  Homepage muss eine so genannte "Anbieterkennzeichnung" enthalten in der folgende Dinge aufgeführt sind:
Namen und Anschrift des Anbieters;
bei juristischen Personen auch der oder die Vertretungsberechtigten eingetragene Handelsgesellschaften, Vereine, Genossenschaften und Partnerschaften müssen ihre Registernummer nennen.
E-Mail-Adresse ist für alle Pflicht
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Handwerksbetriebe sollten zusätzlich ihre Kammerzugehörigkeit und Mitgliedschaft in Berufsverbänden angeben.

Wichtig: diese Angaben müssen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und verfügbar" sein. Das kann durch Angaben auf der Startseite oder durch ein direkt erreichbares Impressum im Menü erfolgen.

Bei Nichtbeachtung der genannten Informationspflichten können auch  Bußgelder können verhängt werden.

Was viele nicht wissen: auch Seiten in Facebook unterliegen dieser Impressumspflicht

Genau wie bei der Internetseite des Salons besteht auch bei geschäftlichen Facebook-Seiten eine Impressumspflicht. Ohne Impressum riskieren Sie teuere Abmahnungen. Das Impressum muss die folgenden Bedingungen erfüllen:

Rubrikbezeichnungen wie "Impressum" sind normalerweise ausreichend. Bei Facebook gibt es aber nur die Rubrik "Info". Das reicht im Zweifelsfalle nicht!

Das Impressum muss von jeder Seite aus schnell erreichbar sein.

Verlinken Sie mit der eigenen Homepage,  dürfen die Angaben der Facebook-Seite nicht anders lauten als im Impressum Ihrer Homepage.
Beispiel: Bei Facebook steht, dass die Facebookseite  zum Unternehmen  ABC gehört. Im Homepage-Impressum von ABC steht aber "ABC GmbH". Das Impressum ist also falsch.

Für Facebook bieten sich zwei Möglichkeiten an:

Sie können in der Info Box einen Link zum Impressum auf Ihrer Website setzen oder auf das Impressum in der Rubrik “Info” verweisen.

Impressums-App auf Facebook
Nutzen Sie "Impressums-Apps" , hier können Sie mit einem "Generator" die notwendigen Angaben schnell und einfach auf Ihre Facebook-Seite setzen.

Da die Impressums-App nicht immer auf mobilen Facebook-Seiten sichtbar ist sollten Sie diese nur zusätzlich zu einem Impressum im Infobereich zu verwenden.

LINKS:
Impressums-Generator für die Facebook-App:
https://www.facebook.com/eRecht24?sk=app_164916153573376

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