Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 29.10.2024

Unverständnis

Freibrief für die Schwarzarbeit???



Mit Unverständnis reagieren die bayerischen Friseure auf eine Information des Bundes-finanzministeriums, wonach beim Zoll Mitarbeiter für die Kontrolle des Mindestlohns fehlen. Schon vor Einführung eines bundesweiten tariflichen Mindestentgelts im Friseurhandwerk zum August 2013 hatte der bayerische Landesinnungsverband gefordert, das Personal bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) aufzustocken. "Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein. Zum Schutz unserer legal arbeitenden Mitglieder müssen die schwarzen Schafe zur Strecke gebracht werden", unterstreicht Christian Kaiser, Landesinnungsmeister des bayerischen Friseurhandwerks, die Forderung nach einer ausreichenden personellen Ausstattung der FKS.

 

Das bayerische Friseurhandwerk arbeitet seit Jahren intensiv mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zusammen, um Schwarzarbeit und Lohndumping im Friseurhandwerk einzudämmen. Die Bundesregierung hatte angekündigt, den Zoll um 1600 Stellen aufzustocken, damit er ab Anfang 2015 die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns wirksam kontrollieren kann. Aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums geht aber hervor, dass die Fahnder erst in fünf Jahren über die erforderlichen 1600 neuen Mitarbeiter verfügen werden.

Die Schwarzarbeit im Friseurhandwerk hat viele Gesichter. Sie findet bei Kellerfriseuren, im Reisegewerbe und bei Kleinstgewerbetreibenden ebenso statt wie bei nach außen hin ganz normalen Salons, die sich durch Lohndumping und Schwarzlohnzahlungen Vorteile im Wettbewerb verschaffen.

Seit 1. August 2013 gilt in ganz Deutschland ein Mindestentgelt-Tarifvertrag für das Friseurhandwerk. Er sieht eine stufenweise Anhebung der Einstiegslöhne auf 8,50 Euro pro Stunde vor. Für die bayerischen Friseure regelt darüber hinaus ein allgemeinverbindlicher Entgelt-Tarifvertrag weitere Lohngruppen. Je nach Funktion beträgt das tarifliche Mindestentgelt bis zu 15 Euro pro Stunde.

Seit einigen Jahren arbeitet der Landesinnungsverband eng mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zusammen. Die FKS kontrolliert bei Betriebsbesuchen nicht nur, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Handwerksausübung vorliegen, sondern auch das Einhalten des allgemeinverbindlichen Entgelttarifvertrages sowie das Vorliegen von illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch. Regelmäßig werden mit großem Erfolg Salons kontrolliert. Beim bisher größten aufgedeckten Fall von Lohndumping lag der Schaden für die Sozialversicherung bei 680 000 Euro. Über Jahre hatte der Inhaber mehrerer Friseursalons hunderttausende Euro an Sozialabgaben unterschlagen. „Solche Friseure beschmutzen das Ansehen der gesamten Branche. Sie verschaffen sich auf nicht legale Weise Vorteile im Wettbewerb und schädigen Staat und Sozialsysteme“, so Landesinnungsmeister Christian Kaiser.

 

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