Baden-Württemberg kooperiert mit der Pfalz und dem Saarland ab 2015
Der Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg (FFK) wird zu Beginn des Jahres 2015 eine Kooperation mit den Landesinnungsverbänden Pfalz und Saarland eingehen. Gegenstand ist die so genannte „Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Betreuung“ in der Form der „Alternativen Betreuung“, die sich in Baden-Württemberg seit vielen Jahren bewährt.
Die Landesinnungsmeister der drei Verbände haben vereinbart, dass die badenwürttembergischen Fachsicherheitskräfte des FFK ab 2015 die Betreuung übernehmen. In Zukunft ist geplant, dass eigene Fachsicherheitskräfte für die Landesinnungsverbändevom FFK ausgebildet werden. Die „Fachkundige Stelle“, die den Friseurbetrieben beratend zur Seite steht, wird in Stuttgart eingerichtet. Die vier Fachsicherheitskräfte des FFK sind Friseurmeister und wurden von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) für die Schulung, Beratung und Überprüfung in Sachen Arbeitssicherheit entsprechend der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ausgebildet.
Landesinnungsmeister Herbert Gassert erläutert: „Wir bieten für die Innungsbetriebe in der Pfalz und im Saarland, soweit sie dort in den Landesinnungsverbänden organisiert sind, einen günstigeren Tarif an. Damit würdigen wir ihr Engagement für den Berufsstand.“
Die Landesinnungsmeister Reinhard Schneider (Pfalz) und Mike Ulrich (Saar) begrüßen die Zusammenarbeit mit dem Nachbarverband: „Wir übernehmen das bewährte Modell aus Baden-Württemberg und bieten unseren Betrieben damit eine solide Betreuung in Sachen Sicherheit und Arbeitsmedizin.“
Die Vertreter der Landesinnungsverbände trafen sich zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung auf der Fachmesse hair & style management 2014 in Stuttgart.
Hintergrund:
Die „Alternative Betreuung“ ist eine von verschiedenen Möglichkeiten für die Friseursalons, ihrer Verpflichtung zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung nachzukommen. Sie wird von vielen Betrieben in Baden-Württemberg bevorzugt. Der Saloninhaber erhält dabei alle fünf Jahre eine Schulung. Ziel der Schulung ist die Befähigung zur selbstverantwortlichen Übernahme der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Verpflichtungen nach der DGUV. Wichtige
Bestandteile dieser Verpflichtungen sind z.B. die fortlaufende Gefährdungsbeurteilung im Salon, Unfallanzeigen und Verdacht auf Berufskrankheit oder die Beachtung von Tätigkeitseinschränkungen während besonderer Lebenssituationen wie etwa Schwangerschaft. Nach Umbauten oder Umzügen können Friseure im Rahmen der Alternativen Betreuung auch eine „Salonbegehung“ beantragen, um etwa die Einhaltung der Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung zu gewährleisten.
Die Verpflichtung zur Einhaltung von arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Vorschriften dieser verschiedenen rechtlichen Grundlagen besteht für alle Friseurbetriebe mit mindestens einem Mitarbeiter, unabhängig von einer Innungsmitgliedschaft.