Forderung an die Politik: Entweder lasst die Friseurbetriebe wieder SOFORT öffnen oder passt SOFORT die Finanzhilfen an die Gegebenheiten im Friseurhandwerk an!
Die Finanzhilfen, insbesondere die Überbrückungshilfen Teil 3, sind nicht einmal ein „Tropfen auf den heißen Stein“ im Friseurhandwerk. Denn die Überbrückungshilfen Teil 3 fordern einen Umsatzeinbruch von mindestens 30%. Bei einem solchen Umsatzeinbruch über den bestimmten Zeitraum, gibt es aber dann keine Friseurbetriebe mehr!
Die Hilfen passen hinten und vorne nicht! Wenn die Friseurbetriebe sich zusammen mit ihrem Steuerberater zusammensetzen, um zu überprüfen, ob sie die Voraussetzungen für Anträge auf Überbrückungshilfen Teil 3 erfüllen, dann stellen diese ernüchternd fest, dass sie voraussichtlich keine Hilfen bekommen werden, da die Kalkulation im Friseurhandwerk eine Besondere ist und bereits bei einem Umsatzeinbruch von 10-20 % die Insolvenz unausweichlich ist.
Anmerkung der Redaktion:
Nach unserer Information können Hilfen nur für den Betrag in Anspruch genommen werden, der im jeweiligen Monat auch wirklich vom Unternehmen gezahlt worden ist. Hat ein Friseur mit seinem Vermieter die Miete gestundet, mit Zahlungsziel zB März - kann dieser Betrag NICHT erstattet werden. Hier wird mangelnde Liquidität letztlich bestraft.
Auch das sollte verbessert werden...... Ende der Anmerkung
Wir fordern die Politik auf nachzubessern und der gesamten Branche während des verordneten Lockdown zu helfen. Es geht hier darum in dieser einzigartigen Ausnahmesituation, die vor 2 Jahren niemand vorausgeahnt hätte, wirklich jetzt SOFORT ALLEN zu helfen, die unverschuldet durch den Lockdown in ihrer beruflichen Existenz bedroht sind. Denn die Politik riskiert momentan die Existenz der bundesweit mehr als 80.000 Friseursalons mit über 240.000 Beschäftigten und rund 20.000 Auszubildenden sowie die mit den Friseurbetrieben zusammenhängenden Industrien und Zulieferer. Auch der Jahresumsatz von über 7,5 Milliarden Euro allein durch die Friseurbetriebe wird damit verloren gehen, ebenso wie die daraus durch den Staat erzielten Steuereinnahmen!
Das Friseurhandwerk sieht nur zwei Möglichkeiten: Entweder werden die Finanzhilfen an die Besonderheiten im Friseurhandwerk angepasst oder die Friseurbetriebe dürfen sofort wieder öffnen. Denn spätestens ab dem 15.02.2021 müssen die Betriebe wieder öffnen dürfen, damit nicht die ganze Friseurbranche zusammenbricht.
Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen