Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

Rückzahlung von Coronahilfen

DER FRISEUR- UND KOSMETIKVERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN SCHALTET SICH EIN


Die Pressemitteilungen zum Kabinettsbeschluss der bayerischen Landesregierung zum Thema „Rückzahlung der Coronahilfen“ vom gestrigen Dienstag, haben wir als Landesinnungsverband des Friseurhandwerks NRW sofort zum Anlass genommen, dieses Thema auch bei unserer nordrheinwestfälischen Landesregierung zu platzieren. 

Wir setzen uns aktiv ein, um auf politscher Ebene bessere Corona-Rückzahlungskonditionen für unsere Friseurbetriebe in NRW zu erreichen. 
Vorerst empfehlen wir Ihnen die verlängerte Rückzahlungsfrist der Corona Hilfen bis zum 30.11.2023 zu nutzen. 

Sobald uns neue Informationen, bzw. Antworten der Landesregierung vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren, damit Sie immer auf dem aktuellen Stand zu dieser Thematik sind und ggf. kurzfristig reagieren können. 
Mit freundlichen Grüßen FRISEUR- UND KOSMETIKVERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Anmerkung der Redaktion: Der LIV Bayern meldete gestern:
„Wir haben gemeinsam gekämpft und gemeinsam viel für das bayerische Friseur- und Kosmetikerhandwerk erreicht“, so das Fazit von Landesinnungsmeister Christian Kaiser zu dem Beschluss des bayerischen Ministerrats zum Rückmeldeverfahren für die Corona-Soforthilfe. „Wir konnten bayerische Friseur- und Kosmetikbetriebe retten, die in ihrer Existenz gefährdet waren.“

Die Bayerische Staatsregierung schöpft im Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe ihre rechtlichen Spielräume aus: Betriebe unterhalb einer festgelegten Gewinngrenze (30.000 bzw. 25.000 €) müssen die Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen! „Grundsätzlich ist ein Erlass der Corona-Soforthilfe immer dann möglich, wenn eine Rückzahlung die wirtschaftliche Existenz bedroht“, stellt Kaiser klar. 

„Diese politische Entscheidung kam auf massiven Druck des bayerischen Friseurhandwerks zustande“, so Kaiser, der bis zuletzt mit der Staatskanzlei über die Höhe der Beträge gerungen hatte. „Wir haben gemeinsam bis zuletzt gekämpft und haben viel herausgeholt.“ Die Staatsregierung kam nach eigenen Aussagen den Forderungen des bayerischen Friseurhandwerks weitestmöglich entgegen. „Zu dieser politischen Entscheidung ist es nur gekommen, weil sich die in Innungen organisierten Friseure auf die Hinterbeine gestellt und Druck auf die Politik ausgeübt haben, wo immer es möglich war. Das ist eine eindrucksvolle Lobbyarbeit unseres Handwerks und ein Beweis, wie wichtig eine starke Friseurorganisation mit Innung und Landesverband ist.“
 

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