Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

Neue Lohntarife im Friseurhandwerk NRW

Steigerung von über 25 Prozent - Allgemeinverbindlichkeit beantragt


Tarifabschluss im Friseurhandwerk NRW erzielt.

Der Friseur- und Kosmetikverband Nordrhein-Westfalen und die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben sich auf einen neuen Tarifvertrag zum 01. Oktober 2022 verständigt.

„Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum kommenden Monat auf 12 Euro pro Stunde. Bei den gut vorbereiteten Verhandlungen war es uns wichtig mit Augenmaß zu verhandeln. Zum einen war es uns wichtig, dass sich die Beschäftigten im Friseurhandwerk, die eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben, spürbar vom Mindestlohn abheben und ein zur Finanzierung des Lebensunterhalts notwendiges Auskommen erzielen. Zum anderen dürfen wir aber auch die Betriebe insbesondere durch die wirtschaftlichen Nachwirkungen der Pandemie nicht überbelasten und damit Arbeitsplätze gefährden. Dies zu berücksichtigen ist uns mit diesem Tarifabschluss gelungen.“, so Verbandsvorsitzender Harald Esser.

Insbesondere im Bereich der Gesellinnen und Gesellen in der untersten Lohngruppe wurden deutliche Entgeltzuwächse erreicht, so steigt der Lohn von einem Tariflohn von bisher 10,10 Euro pro Stunde auf 12,65 Euro. Das entspricht einer Steigerung von über 25 Prozent. Aber auch für alle weiteren Beschäftigten steigen die Vergütungen deutlich an mit mindestens 7,84 Prozent bis hin zu 24,53 Prozent.

Mit dem Tarifabschluss hat das Berufsbild der Friseurin/des Friseurs eine deutliche Aufwertung erfahren. Der Abschluss zeigt auch, dass sich eine qualifizierte Ausbildung im Friseurhandwerk weiterhin lohnt.

Die Tarifpartner sind sich einig, diesen Tarifvertrag in NRW erneut für allgemeinverbindlich erklären zu lassen, damit gleiche Löhne für die Beschäftigten und gleiche Kosten für die Arbeitgebenden in NRW bestehen

Der Tarifvertrag enthält nur noch fünf Vergütungsgruppen, mit Fokus auf die produktiv Beschäftigten. Die Gruppe der Rezeptionistinnen/Rezeptionisten (6 u. 7) wurde nicht mehr tarifiert. Ebenso die Vergütungsgruppen der Mitarbeiter/innen ohne erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung sowie ungelernte Mitarbeiter/innen (1b u. 1c). Damit entfällt für diese beiden Gruppen künftig auch der zeitliche Automatismus der Höhergruppierung.



Quelle: Friseur & Kosmetikverband NRW 

 

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