Letztmalig wurden die Entgelte für Friseurinnen und Friseure 2019 tariflich erhöht. Seit dem 01.09.2023 gelten ein neuer Entgelttarifvertrag und ein neuer Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag für die Friseurbranche in Baden-Württemberg.
Der Ecklohn beläuft sich auf Euro 14,50 und erhöht sich ein Jahr später auf Euro 15,10.
Die Auszubildenden der Friseurbranche erhalten z.B. im zweiten Lehrjahr eine Ausbildungsvergütung von Euro 735,- mtl.
Eine Steigerung ist im Jahr 2024 auf mtl. Euro 775,- vorgesehen.
„Wir haben Tarifverträge verhandelt, die einen soliden Grundstock für die Friseurbranche in Baden-Württemberg darstellen. Unsere Branche bleibt damit attraktiv für unsere Mitarbeiter und bietet künftigen Fachkräften einen lohnenden Einstieg in ihren Traumberuf“, so Dirk Reisacher, stellvertretender Landesvorsitzender des Fachverbandes. Die Löhne haben sich im Entgelttarifvertrag und im Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag durchschnittlich um 20% erhöht.
„Wir haben den Antrag auf Erteilung einer Anschluss-Allgemeinverbindlichkeit (AVE) für beide Tarifvertragswerke beim BMAS im Mai gestellt und heute erhalten“, so Landesgeschäftsführer Matthias Moser. Mit der AVE müssen sich alle Friseurbetriebe in Baden-Württemberg unabhängig von ihrer Mitgliedschaft beim Arbeitgeberverband an die tariflichen Vorgaben halten. Die Chancengleichheit ist somit für alle Betriebe in Baden-Württemberg gewährleistet. Damit verhindern die Tarifparteien eine unfaire Wettbewerbsverzerrung und sichern Entgelte bzw. Ausbildungsvergütungen, die nicht unterschritten werden dürfen, für alle Beschäftigten.
Exemplare der beiden Verträge können beim Fachverband bezogen werden. Jeder Friseurbetrieb ist verpflichtet, die jeweils gültigen Tarifverträge in den Sozialräumen für die Mitarbeitenden frei zugänglich vorzuhalten. Die Friseurinnungen in Baden-Württemberg werden automatisch vom Fachverband mit Exemplaren für ihre Mitglieder versorgt.