Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

Jetzt Allgemeinverbindlich

Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag Baden Würtemberg


Allgemeinverbindlichkeit durch BMAS am 26.11.2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht

 

Ein guter Tag für die Auszubildenden im Friseurhandwerk in Baden-Württemberg. Am 06.09.2018 empfahl der Tarifausschuss des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau einstimmig die Allgemeinverbindlichkeit für den Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag zu erteilen. Der Verwaltungsakt ist nun durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger abgeschlossen. Alle Friseurauszubildenden in Baden-Württemberg haben nun einen Rechtsanspruch auf die neuen Vergütungssätze. Seit dem 01.09.2018 erhalten Auszubildende im ersten Lehrjahr Euro 500, im zweiten Lehrjahr Euro 590,- und im dritten Lehrjahr Euro 715,- Im Jahr 2019 steht eine weitere Erhöhung an.

„Es ist wichtig, dass diejenigen Kollegen, welche die Vergütungen noch nicht angepasst haben, jetzt Nachvergütungen für ihre Auszubildenden veranlassen. Bei Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung z.B., könnten ansonsten Versäumniszuschläge und Nachzahlungen anstehen. Dies gilt es zu vermeiden“, meint der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Soziales im Fachverband und Obermeister der Friseur-Innung Lörrach, Peter Hauth.

Als nächstes steht die Abstimmung über die Allgemeinverbindlichkeit des Entgelttarifvertrages für das Friseurhandwerk in Baden-Württemberg an. Ein Termin ist noch nicht festgesetzt. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite rechnen aber mit einer Zusammenkunft des Tarifausschusses im neuen Jahr.

 

Achtung: § 3 ENTGELTUMWANDLUNG ist von der Allgemeinverbindlichkeitserklärung ausgenommen worden

Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg

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