Die Petition des niedersächsischen Friseurhandwerks macht deutlich, wie sehr die nachträglichen Rückforderungen der Corona-Soforthilfen das Vertrauen vieler Selbstständiger erschüttern. 2020 wurden die Hilfen ausdrücklich als nicht rückzahlbare Billigkeitsleistungen kommuniziert – eine klare Zusage, auf deren Grundlage unzählige Betriebe in einer existenziellen Ausnahmesituation gehandelt haben. Heute, Jahre später, fordert das Land Niedersachsen dennoch Rückzahlungen ein, während andere Bundesländer längst auf Rückforderungen verzichten oder Verfahren gestoppt haben. Diese Ungleichbehandlung führt nicht nur zu wirtschaftlicher Unsicherheit, sondern berührt auch den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Die Petition argumentiert, dass die damalige Kommunikation einen eindeutigen Vertrauenstatbestand geschaffen hat. Die Betriebe konnten weder Rücklagen bilden noch mit einer späteren Neubewertung rechnen. Zudem waren die Hilfen bewusst unbürokratisch und ohne detaillierte Prüfung angelegt – ein organisatorisches Risiko, das nun nicht einseitig auf die Antragstellenden abgewälzt werden darf. Rückforderungen nach mehreren Jahren verursachen hohe Verwaltungskosten, belasten kleine Unternehmen und untergraben das Vertrauen in staatliches Handeln in Krisenzeiten.
Gefordert wird daher ein vollständiger Erlass der Rückforderungen aus Landesmitteln, die Erstattung bereits gezahlter Beträge sowie eine Initiative auf Bundesebene, um auch die Bundes-Soforthilfen bundesweit von Rückforderungen auszunehmen. Die Petition setzt ein wichtiges Zeichen für Fairness, Rechtssicherheit und Respekt gegenüber den Menschen, die in der Pandemie Verantwortung getragen haben und nun nicht für staatliche Kommunikationsfehler haften dürfen.
Zur Petition geht es hier