Mit großer Sorge haben die Friseurbetriebe in Baden-Württemberg von dem Erlass des Ministeriums für Soziales und Integration erfahren.
Dieser sieht vor, die Schließung von Friseursalons per Allgemeinverfügung in Hotspot Regionen (Stadt- und Landkreisen) zu veranlassen. „Diese Vorgehensweise ist unverhältnismäßig. Friseurbetriebe sind keine Hotspots. Unsere Hygienestandards sind auf höchstem Niveau und bieten unserer Kundschaft sowie unseren Angestellten die gebotene Sicherheit während einer Friseurdienstleistung in Pandemiezeiten“, erklärt der Landesvorsitzende Herbert Gassert aus Mosbach.
Angeordnete regionale Schließungen können vermieden werden, indem mildere, aber geeignete und effektive Mittel gewählt werden, um den Bedarf an Friseurdienstleistungen für die Bevölkerung zu sichern.
Beispielsweise könnte in Hotspot Regionen das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken (Kundschaft und Friseure) zielführend sein. Darüber hinaus ist die Verpflichtung zur (bereits praktizierten) verbindlichen Terminvereinbarung ein Mittel, um die Kundenströme verantwortlich und pandemiegerecht zu lenken. Mit ihr wird auch die Kontaktnachverfolgung hervorragend sichergestellt. Die baden-württembergischen Friseure halten sich schon seit Beginn der Corona-Pandemie an die strengen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), ergänzend zur Corona-Verordnung des Landes.
„Ich appelliere an alle Verantwortungsträger auf Landesebene, diese Allgemeinverfügung zu korrigieren. Die Friseurbetriebe in BadenWürttemberg haben bewiesen, dass sie auch während einer Pandemie mit einem zuverlässigen Hygienekonzept offen bleiben können.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an Roberto Laraia, Artdirector des Fachverbandes: 0171 3290165