Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

Drei auf einen Streich!

Tarifverträge Allgemeinverbindlich


Tarifvertrag in NRW allgemeinverbindlich.
NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat die Vergütungstarifverträge im Friseurhandwerk rückwirkend zum 14. September 2018 für allgemeinverbindlich erklärt.

Die Vergütung beträgt nach abgeschlossener Ausbildung monatlich 1.624,50 Euro bzw. 9,50 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Juni 2019 sieht der Tarifvertrag eine Erhöhung auf monatlich 1.667,25 Euro (9,75 Euro) vor. Ab dem 1. Januar 2020 steigt das Entgelt auf monatlich 1.727,10 Euro (10,10 Euro).

Allgemeinverbindlich sind alle Entgeltgruppen bis zur Geschäfts- bzw. Betriebsleitung mit abgeschlossener Meisterprüfung. Hier beträgt das Entgelt monatlich 2.479 Euro und wird stufenweise bis zum 1. Januar 2020 auf 2.616,30 Euro erhöht.

 

Mit seiner Entscheidung ist der Arbeitsminister einer Empfehlung des zuständigen Tarifausschusses gefolgt, der aus jeweils drei Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besteht. Die Allgemeinverbindlicherklärung des Vergütungstarifvertrages wurde in den letzten Jahren regelmäßig von den Tarifvertragsparteien beantragt und ausgesprochen.
 

Allgemeinverbindlichkeit für den Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag in Baden-Württemberg.

Es gibt gute Neuigkeiten für die Auszubildenden im Friseurhandwerk in Baden-Württemberg. Am 06. September 2018 empfahl der Tarifausschuss des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau einstimmig die Allgemeinverbindlichkeit für den Ausbildungsvergütungs-Tarifvertrag zu erteilen. Der Verwaltungsakt ist nun durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger abgeschlossen.

Alle Friseurauszubildenden in Baden-Württemberg haben nun einen Rechtsanspruch auf die neuen Vergütungssätze. Seit dem 01. September 2018 erhalten Auszubildende im ersten Lehrjahr 500 Euro, im zweiten Lehrjahr 590 Euro und im dritten Lehrjahr 715 Euro. Im Jahr 2019 steht eine weitere Erhöhung an.


„Es ist wichtig, dass diejenigen Kollegen, welche die Vergütungen noch nicht angepasst haben, jetzt Nachvergütungen für ihre Auszubildenden veranlassen. Bei Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung z.B., könnten ansonsten Versäumniszuschläge und Nachzahlungen anstehen. Dies gilt es zu vermeiden“, meint der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Soziales im Fachverband und Obermeister der Friseur-Innung Lörrach, Peter Hauth.

Rheinland-pfälzischer Ausbildungstarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt.

Als großen Erfolg werten auch die Tarifparteien des rheinland-pfälzischen Friseurhandwerks eine kürzlich getroffene Entscheidung des Tarifausschusses und der Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Der zum 1. November 2017 abgeschlossene Tarifvertrag über die Ausbildungsvergütungen wird mit Wirkung ab dem 1. August 2018 für allgemeinverbindlich erklärt.

Der gemeinsam durch den Landesverband Friseure & Kosmetik Rheinland und den Fachverband des Pfälzischen Friseurhandwerks mit der Verdi abgeschlossenen Tarifvertrag ist somit für alle Ausbildungsverhältnisse im rheinland-pfälzischen Friseurhandwerk bindend.

Die Tarifparteien begrüßen ausdrücklich die Entscheidung der Ministerin. Sie sehen darin einen wichtigen Meilenstein zur Verbesserung der Ausbildungsbedingungen im Friseurhandwerk und zur Nachwuchsgewinnung.
 
QUELLE: Zentralverband
 

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