Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 09.04.2024

„Abzocke“

BGW warnt Friseursalons


 

 

 

Hamburg – Aus aktuellem Anlass warnt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) vor einer neuen Abzockmasche an den Friseursalons. Personen erwecken den Anschein, im Auftrag der Berufsgenossenschaft Elektrogeräte im Salon zu prüfen und verlangen eine sofortige Bezahlung in bar. Einen solchen Fall hat ein Friseurbetrieb aus Berlin jetzt der BGW gemeldet, bei dem 200 Euro für die vermeintliche Prüfung fällig werden sollten.

Die BGW weist darauf hin, dass sie mit derartigen Besuchen nichts zu tun hat. Zwar kann es durchaus auch einmal vorkommen, dass Mitarbeiter der BGW einen Betrieb ohne Voranmeldung aufsuchen, sie können sich dann jedoch mit einem Dienstausweis legitimieren. Solche Betriebsbesichtigungen, die im Rahmen der Präventionsarbeit zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren stattfinden, sind zudem immer kostenfrei.

Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 sieht durchaus vor, dass elektrische Geräte in einem Betrieb wie einem Friseursalon auf ihre technische Sicherheit geprüft werden müssen. Für die Durchführung dieser sogenannten „Prüfung der elektrischen Betriebsmittel“, die von jeder ausgebildeten Elektrofachkraft vorgenommen werden kann, können aber Angebote eingeholt und Preise verglichen werden.

Wenn sich Anrufer oder Besucher in Betrieben fälschlich als BGW-Vertreter ausgeben, bittet die BGW um Hinweise unter der Telefonnummer (040) 202 07-2714.

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