Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 29.10.2024

Wovon wollen Sie leben?

..... in diesen Zeiten? ... fragt Unternehmensberater Joe Ritter


Aus Berlin erreichte uns ein "offener Brief" 

Liebe Friseurunternehmer,

würden Sie ihren Salon so führen, wie manche Ministerpräsidenten das Land, in dem sie gewählt wurden, wäre das – vorsichtig ausgedrückt – sicher wenig erfolgreich. 

Mit meinem normalen Unternehmer-Verstand ist es unfassbar, dass der zweite Lockdown nun doch nötig geworden ist. Bund aber vor allem auch die Länderchefs haben sich im Sommer die Sonne auf den Bauch brennen lassen, statt ihren Job zu machen und gründliche und professionelle Vorbereitungen für die zweite Welle zu treffen, von der wir alle wussten, dass sie kommen wird. Ob es um Schulunterricht, Kita, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser oder Hotels handelt, „von oben“ wird bis heute mehr Chaos und Konfusion statt konstruktiver Unterstützung geboten.

Doch es lässt sich nicht ändern: Das sprichwörtliche Kind liegt bereits im Brunnen, der zweite harte Lockdown ist da.

Sie selbst haben -wie viele Kollegen in Ihrem Salon streng auf Einhaltung der Hygiene-Verordnung geachtet, sich zurecht und verdient darüber gefreut, als Sie wieder öffnen durften.  Das ist jetzt leider wieder vorbei, bis mindestens zum 10. Januar 2021 geht nichts mehr in deutschen Friseurgeschäften.

Bund und Länder zeigen sich großzügig. Scheinbar haben die Politiker die Spendierhosen an, natürlich wollen sie alle werbewirksam den Unternehmern dabei helfen, diese Krise ohne irreparable Schäden zu überstehen.

Die Bundesregierung hat hierzu ein Merkblatt herausgegeben, auf das ein genauer Blick lohnt:

Die Überschrift klingt vielversprechend: 
                                                                               „Hilfe für von den erweiterten Schließungen betroffene Unternehmen“ 
                                                                                                         (verbesserte Überbrückungshilfe III)

Mit diesem Programm erstattet die Bundesregierung Ihnen, liebe Friseure, für die Zeit der Schließung des Salons einen Teil der Fixkosten für Ihren Salon. 

Diese Förderung beginnt in der untersten Stufe bei einem Umsatzrückgang von  30% im Vergleich zum selben Monat des Vorjahres. 

Das klingt zunächst mal toll und ich bin davon ausgegangen, dass hier Spezialisten aus den beiden Bundes-Ministerien - dem Finanz- und dem Wirtschaftsminister – ihre ohne Zweifel hohe Fachkompetenz eingebracht haben. Bei näherem Hinschauen kam mir jedoch der Gedanke, dass die Ausarbeitung der Überbrückungshilfe III möglicherweise eine Gruppe Praktikanten aus beiden Bundesministerien anvertraut wurde. 

Worum geht es?

Bundesweit liegt der Gewinn eines Friseurgeschäftes in Deutschland durchschnittlich bei etwa  8% bis 10%  vom Netto-Umsatz. 

In den kleinen Umsatz-Klassen liegt der Rohgewinn prozentual etwas höher, bei den geringen Umsätzen ist es trotzdem oft schwierig, davon zu leben.

Doch leider spielt das alles kaum noch eine Rolle, wenn Sie als Friseur-Unternehmer die Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen müssen, denn Ihnen bleibt im besten Fall nichts, in weniger günstigen Fällen ergibt sich sogar ein finanzielles Minus für Sie.

Stellt sich die Frage: 

Wovon sollen Sie selbst, die Unternehmerin oder der Unternehmer selbst in dieser Situation leben?

Tabelle: friseurrechner.com

 

 

 

 

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