Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 23.03.2024

Kleinstunternehmer

Drastischen Zunahme der Betriebe die steuerbefreit arbeiten


die unter Mithilfe der Agentur für Arbeit gegründet wurden, zum Teil von nur einer tätigen Person geführt werden. 
Auf Grund der Marktsituation ist an Wachstum kaum zu denken.

Die Kleinstunternehmen
Sie verzeichnen einen Jahresumsatz von WENIGER als 20.000,- €uro im JAHR und sind aus diesem Grund von der Mehrwertsteuer befreit.
Das bedeutet einen Umsatz im Monat von weniger als 1.770,- €uro oder bei 22 Arbeitstagen von weniger als 75 ,- €uro pro Tag.  

Bisher wurden diese in der Handwerkszählung mitgezählt. Da die Zahl der Betriebsstätten aber dramatisch gestiegen ist, wurde entschieden: diese Kleinbetriebe werden ab sofort nicht mehr mitgezählt.

Selbst wenn man die Ersparnis der nicht gezahlten Umsatzsteuer berücksichtigt, stellen sich Fragen.
Der Gewinn / Lohn für den/die Unternehmer/in dürfte sich kaum über eine Summe von brutto 1000,- €uro im Monat hinausbewegen. (siehe auch: auf-hartz-iv-niveau)

Die Frage muss erlaubt sein: wie kann man davon dauerhaft seinen Lebensunterhalt bestreiten?
Wie sind hier Qualitätssicherung und Weiterbildung möglich?
Fragen die bisher offen bleiben ...

im ersten Jahrzehnt des neuen Jahrtausend war die Zunahme rasant - die Umsatzgrenze lag damal bei 17.500,- € / Jahr

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